Theiler Georges · Ständerat · 2015-09-23
Theiler Georges · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Mehrheit, verzichte aber darauf, alle Argumente, welche vom Kommissionssprecher genannt worden sind, zu wiederholen. Aber für mich gilt es einen Grundsatz wahrzunehmen, der lautet: Man soll eine Methode, die sich bewährt hat, nicht grundlos ändern. Genau das würden wir tun, wenn wir das Langzeitkonzept, wie es der Nationalrat beschlossen hat, übernehmen würden.
Wovon ist dieses Konzept geprägt? Es ist geprägt vom Wunsch, den langfristigen Betrieb der Kernkraftwerke und ihre Ausserbetriebnahme zu regulieren. Dieses Anliegen ist sachlich unbegründet. Handlungsbedarf besteht meiner Meinung nach nicht. Selbst das UVEK und das BFE anerkennen, dass das Ensi genügend Spielraum für den Erlass von Richtlinien und Verfügungen hat. So hat die Aufsichtsbehörde die Anforderungen an den Langzeitbetrieb in seiner neuen Richtlinie A03, "Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken", bereits detailliert geregelt. Mit den griffigen und im internationalen Vergleich sehr weitreichenden Instrumenten für den sicheren Langzeitbetrieb und die Nachrüstung der schweizerischen Kernkraftwerke erfüllt die Richtlinie alle Anforderungen an ein Langzeitbetriebskonzept.
Dass dem so ist, beweist der EU-Stresstest aus dem Jahr 2012. Dabei wurde nämlich festgestellt, dass die Schweizer Anlagen zu den sichersten in Europa gehören. Das ist ein Resultat der unbefristeten Betriebsbewilligungen. Die damit verbundene Aufsichtslogik führt heute schon dazu, dass die Betreiber ihre Anlagen ständig nachrüsten und permanent in die Steigerung von Sicherheit und Effizienz investieren. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem heutigen System die sicherere Lösung haben, als wenn wir nun politisch irgendwelche Fristen definieren. Mit Fristen riskieren wir, dass die Kernkraftwerke auf den Termin hin die Sicherheit nicht mehr als obersten Gradmesser nehmen. Dieses Risiko ist mit einem Termin grösser als dann, wenn sie einfach eine offene Lösung haben, mit der sie ständig und immer entsprechend unter Kontrolle sind.
Ich habe mich auch gewundert, dass das Ensi - es wurde ja heute Morgen schon gesagt - jetzt diese Termine will und diese über das Parlament in die Vorlage eingespiesen hat. Das Ensi hätte damit auch zum Bundesrat gehen können. Offenbar hat es das nicht oder nicht in der richtigen Art gemacht, das weiss ich nicht. Das hat für mich aber natürlich einen relativ einfachen Grund: Wenn man die Verantwortung für eine Überwachung eher auf die Politik abschieben will, dann sagt man den Politikern, sie sollten einen Termin setzen. Das ist für mich aber keine sehr günstige Haltung. Wir hatten das Ensi in der Kommission am Tisch und konnten entsprechende Fragen stellen. Wenn das Ensi der Meinung ist, es würde sich zu wenig unabhängig fühlen, zu wenig von den Betreibern entfernt fühlen, dann hat es die Aufgabe, das zu verändern. Dazu brauchen wir kein neues Gesetz. Wir haben das Nuklearaufsichtsgesetz, dort ist das klar geregelt. Wenn sich entsprechende Leute in diesem Gremium befinden würden - ich gehe nicht davon aus, aber wenn dem so wäre -, dann müsste dieses Gremium selber schauen, dass diese Leute ausgewechselt würden. Wenn es das nicht machen würde, dann müsste halt die Wahlbehörde entsprechend diese Personen auswechseln. Jetzt aber deswegen ein Gesetz mit einem Termin zu machen ist für mich nicht logisch.
Sicherheit hat oberste Priorität, ich glaube, darüber sind wir uns alle völlig im Klaren. Mit einem starken Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat haben wir die Garantie, dass wir diese Sicherheit auch effektiv durchsetzen können. Die Schweiz erfüllt die hohen internationalen Standards, auch [PAGE 1014] das wurde uns bestätigt. Ich meine daher, dass wir hier keine Änderung der bestehenden Gesetze brauchen, nur weil wir jetzt den Grundsatzentscheid gefällt haben, dass wir unsere Kernkraftwerke in der heutigen Art nicht weiterführen wollen.