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AB 188275

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte jetzt nicht alle Ausführungen, seien sie zum Eintreten oder aus der Begründung der Mehrheit, wiederholen, sondern jetzt nur auf einen Punkt hinweisen. Eine Volksweisheit sagt: "Ganz sicher sein heisst sich laut irren." Entsprechend ist uns eigentlich ein politisches Abwägen als Aufgabe gestellt, und zwar mit dem Ziel, eine optimale - nicht eine maximale - Sicherheit anzustreben. Diese optimale Sicherheit können wir durch eine unabhängige, wissenschaftlich-technische Fachstelle wie dem Ensi anstreben. Wir können sie anstreben durch ein Ensi, das sich an internationalen Standards orientiert und diesen verpflichtet ist, das über Untersuchungskompetenzen verfügt und das mit einer Massnahmenkompetenz und auch mit einer griffigen Verfügungskompetenz ausgestattet ist. Durch diese Elemente hat das Ensi in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart bewiesen, dass eine Planungssicherheit auch ohne ein Langzeitbetriebskonzept, wie das vom Nationalrat beschlossen wurde, garantiert werden kann, dass dadurch die vom Land und vom Volk eigentlich gewünschte Verantwortung wahrgenommen werden kann und dass das Ensi sie auch wahrnimmt. Schlussendlich wird dadurch eben auch das Vertrauen in diese Behörde gestärkt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und Artikel 25a aus dem Kernenergiegesetz zu streichen.