Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-23
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-23
Wortprotokoll
Es lohnt sich, bei diesem Thema möglichst nüchtern die Sachlage anzuschauen und auch darzulegen.
Es ist ja nichts Neues, dass Kernkraftwerke gefährliche Anlagen sind. Wir haben es mit einer gefährlichen Sache zu tun, und wir sind in einem dichtbesiedelten Land, also ist die Sicherheit zentral. Seit 1969, als das erste Kernkraftwerk ans Netz ging, haben wir diese Philosophie. Wir haben im heutigen Kernenergiegesetz genau definiert, was die Anforderungen an eine Betriebsbewilligung sind. Auch das ist nichts Neues. In der Betriebsbewilligung, und das ist zentral, ist geklärt: Die Verantwortung trägt immer, immer in erster Linie der Betreiber. Ich finde es schon ein bisschen schwierig, wenn Sie sagen, der Betreiber, das seien nur die Verwaltungsräte, und die würden sich nur für das Geld interessieren.
Es ist sogar im Gesetz klar vorgegeben: Die Sicherheit hat Vorrang. Das Gesetz verpflichtet den Betreiber - wie das übrigens hier im Langzeitbetriebskonzept wiederholt wird - dazu, dass für jeden Zeitpunkt des Betriebes die Organisation und das Fachpersonal betreffend Sicherheit gewährleistet sein müssen; das gilt vor allen ökonomischen Überlegungen. Auch diese Vorgabe ist seit 1969 so in Kraft, und wir leben das. Wir haben mehrere Tausend Mitarbeiter in diesen Kernkraftwerken. Diese Mitarbeiter machen ja nicht irgendwo einen Job und finden: Ja, wir haben hier auch ein bisschen Marge, oder wir sparen ein bisschen. Nein, sie nehmen ihren Job schon ernst. Bisher haben alle, alle Prüfungen ergeben, dass diese Mitarbeiter ihren Job gut machen und dass die Sicherheit in der Schweiz auf einem Top-Niveau ist. Das muss man einfach immer wieder sagen. Denn ich höre seit Jahren - in jeder Session kommt das wieder -: Das Ensi macht dies falsch, die Kernkraftwerke machen jenes falsch. Man muss sich immer optimieren. Aber hier ist es so: Das heutige Gesetz hat Wirkung, und die Betreiber nehmen das sehr ernst. Die Sicherheit hat vor allem anderen Vorrang.
Die Betreiber sind das eine. Jetzt ist es richtig - auch das ist im Gesetz heute so festgelegt -, dass wir sagen: Eine Kontrolle muss sein, weil die Kernkraft risikobehaftet ist. Deshalb haben wir auch im Gesetz eine Regelung. Wir haben das Ensi als Aufsichtsbehörde, und wir haben daneben die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit als zweite nationale Aufsichtsinstanz. Dann haben wir international, wie gesagt wurde, die Internationale Atomenergiebehörde. Wir haben auch, ohne dass wir es müssten, den EU-Stresstest, eine umfassende Prüfung, empfohlen; das haben die Betreiber aber auf unsere Anfrage hin auch gemacht. Sie haben diesen Test bestanden - sie waren dort in einem Rating auch besser als europäische Anlagenbetreiber. Das sind einfach nüchterne Fakten.
Unser System ist also insofern effektiv auf jederzeitige Sicherheit aufgebaut. Das Kernenergiegesetz sagt in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d, dass es jederzeit Nachprüfungen gibt, dass jederzeit eine systematische Sicherheits- und Sicherungsbewertung möglich sein muss. Das Ensi entscheidet, wann es das tun will, das Ensi entscheidet, wie intensiv diese Prüfungen sind, und das Ensi regelt das im Detail. Wir haben für diese jederzeitigen Sicherheitsanforderungen im Gesetz praktisch nichts geregelt. Das sind alles Richtlinien, allenfalls noch basierend auf der Verordnung. Aber auch hier hat der Gesetzgeber gesagt, haben somit Sie gesagt, dass es dafür Experten gibt, die genau regeln, wann sie prüfen und wie sie prüfen. Es gibt zudem internationale Standards, es gibt Vorgaben der Internationalen Atomenergiebehörde, die selbstverständlich auch die Schweiz erfüllen muss. Das ist bei vielen Sicherheitsanlagen der Fall. Diese Standards erfüllen wir seit Jahren.
Es ist richtig - das war das Anliegen des Ensi, und dafür habe ich sehr viel Verständnis -, dass wir jetzt in eine Phase kommen, in der wir bezüglich des KKW Mühleberg wissen, dass es wahrscheinlich im Jahr 2019 vom Netz genommen wird, wenn sich der Verwaltungsrat dort nicht anders entscheidet. Das ist aber im Moment der Fahrplan. Wir wissen zudem, dass auch Beznau I und II über vierzig Jahre alt sind. Wir haben also drei Anlagen, die über vierzigjährig sind, und wir nähern uns irgendwo einem Ende der Betriebsjahre. Das kann erstens betriebswirtschaftlich begründet sein wie bei Mühleberg. Man kann den Entscheid damit begründen, dass man ein Werk nicht mehr betreibt, wenn man bei heutigen Preisen die stetigen Nachrüstungskosten finanzieren muss; dann ist das ein betriebswirtschaftlicher Entscheid. Es kann zweitens auch ein Sicherheitsentscheid des Ensi sein. Die dritte Variante ist ein Entscheid durch Setzen eines politischen Enddatums, wenn Sie also entgegen der heutigen Situation eine Betriebsdauer befristen: politisch bedingt und nicht anders.
Das haben wir heute nicht. Wir haben nach wie vor für alle Werke unbefristete Betriebsbewilligungen. Wenn wir gegen [PAGE 1021] ein Ende kommen, nehmen sicher der Anspruch und damit die Verantwortung für den Betreiber und auch für das Ensi zu. Wir haben keine Erfahrung damit. Das ist für das Ensi eine extrem anspruchsvolle Aufgabe, und deshalb hat man sich international auch sehr verlinkt. Wir selber haben uns mit den Kantonen auch schon mit der Frage befasst, was eine Stilllegung überhaupt heisst. Was erwartet uns da? Wer ist für welche Bewilligungen zuständig? Das sind ganz komplexe Verfahren, und je stärker wir uns diesen Situationen nähern, umso mehr befassen wir uns auch damit. Deshalb ist es klar, dass das Ensi hier ein Anliegen deponiert hat, denn es ist eine grosse Verantwortung.
Jetzt wurde aber richtigerweise gesagt, dass das Ensi das, was hier in diesem Langzeitbetriebskonzept steht, auch ohne diese gesetzliche Grundlage erhalten kann. So, wie es das heute bei allen Sicherheitsüberprüfungen tun kann, kann es umfassend Richtlinien, Weisungen verfügen. Das kann das Ensi, aber es erhält natürlich eine andere Rückendeckung, wenn der Gesetzgeber das festhält. Das ist aber, Herr Ständerat Gutzwiller, keine doppelte Sicherung: Es bleibt bei der Sicherung gemäss Gesetz. Sie regeln ein bisschen das Verfahren auf Gesetzesebene. Aber schon heute macht das Ensi alle zehn Jahre intensive Sicherheitsprüfungen. Selbstverständlich muss da der Betreiber auch schon offenlegen, wie er investiert und wie die Nachrüstungen aussehen. Das alles wird im Detail schon heute beschrieben. Was wir hier gemäss Nationalrat regeln würden, wäre nichts komplett Neues, auch nicht für das Ensi. Aber es ist eine andere Situation, wenn wir das auf Ebene einer Richtlinie, allenfalls einer Verordnung festgehalten haben oder auf der Ebene des Gesetzes. Aber machen Sie sich keine Illusionen: An der Tatsache, dass die Verantwortung beim Betreiber, dann auch beim Ensi liegt und mit steigendem Alter der Anlage zunimmt, ändert sich durch die Vorlage nichts, aber gar nichts. Das muss man schon klar und deutlich sagen.
Deshalb kam Ihre Kommission zum Schluss, dass wir das Ensi unterstützen müssen. Ich als Departementschefin und das BFE unterstützen das Ensi, wo wir können. Wenn man beim Ensi eine Richtlinie erlässt und äussert, man wäre froh, wenn wir öffentlich sagen würden, diese Richtlinie sei gut, wir unterstützten sie, dann hat das Ensi jederzeit unsere volle Unterstützung. Weil wir das das erste Mal machen, ist das natürlich immer auch ein Kampf mit den Betreibern, das wissen wir. Ein Betreiber hat hier selbstverständlich auch noch andere Interessen, die eine Rolle spielen. Deshalb unterstützen wir das Ensi eben auch, denn das sind nicht immer nur angenehme Situationen.
Jetzt vielleicht zur Frage nach der Unabhängigkeit des Ensi-Rates: Ja, wir haben diesbezüglich letzthin auch die Verordnung angepasst. Die Unabhängigkeit ist aus meiner Sicht gegeben, aber es ist nicht ganz einfach, solche sogenannt unabhängigen Personen zu finden. Denn viele Physiker haben entweder einmal für das Paul-Scherrer-Institut oder für eine Anlage gearbeitet. Wer in der Wissenschaft arbeitet, hat in der Regel nicht wahnsinnig viel Ahnung von Kostenschätzungen und von betriebswirtschaftlichen Abläufen in einer Anlage. Das ist also wirklich nicht ganz einfach. Und was wir nicht wollen, sind ideologische Grabenkämpfe im Ensi-Rat. Deshalb haben wir halt regelmässig auch ausländische Experten, die wir hier integrieren. Das ist uns sehr wichtig.
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit als Zweitgremium ist deshalb für uns auch sehr wichtig. Dort sind ebenfalls Leute, die mit einem unabhängigen, wachsamen Auge über das Ensi wachen und dem Bundesrat und auch mir eine allfällige Differenz offenlegen oder uns auf etwas hinweisen. Das ist auch schon passiert. Wir haben also immer mit beiden Gremien Kontakt. Insofern glaube ich, dass wir in dieser Hinsicht eine gute Situation haben.
Umfassende Prüfungen werden nicht immer gemacht. Alle zehn Jahre ist die Prüfung umfassend, inklusive Erdbebensicherheit, inklusive Flugzeugabsturz usw. Im EU-Stresstest war zum Beispiel der Luftangriff nicht dabei. Aber die Untersuchungen bei uns sind dann effektive auch umfassend.
Es ist auch nicht so, dass das UVEK oder ich zuständig wären. Auch heute, im Kernenergiegesetz, Artikel 22 Absatz 3, ist es der Bundesrat, welcher die Kriterien für die Ausserbetriebnahme und Nachrüstung bezeichnet. Das haben wir dann zum Teil in der Verordnung präzisiert.
Der Bundesrat erlässt auch die Anforderungen an die Personenzuverlässigkeitskontrolle. In Artikel 25 steht: "Der Bundesrat kann in ausserordentlichen Lagen das vorsorgliche Abstellen von Kernkraftwerken anordnen." Insofern ist das meines Erachtens auch richtig geregelt; die politische Behörde wird nicht mit Fachfragen konfrontiert, aber mit Fragen, die für die Versorgung oder für die Sicherheit des Landes relevant sein könnten.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir die Situation wegen des Alters unserer Anlagen sehr ernst nehmen. Wir haben aber auch andere gefährliche Anlagen, etwa Talsperren. Wasser ist schon nicht gleich gefährlich wie Nuklearenergie, aber wenn das Wasserkraftwerk Grande Dixence ein Problem hat, sind dann relativ viele Menschen schnell tot. Grande Dixence ist seit 1961 in Betrieb. Es gibt auch dort Überwachung und Risikokontrolle durch die Fachbehörden. Das sind gefährliche Anlagen. Wir haben ein Risikoreporting auf Stufe Departement, auf Stufe Bundesrat, in dem wir alle gefährlichen Anlagen mit Risiken mappen, bewerten und zum Teil versichern. Das nehmen wir effektiv sehr ernst. Mit zunehmendem Alter ist es bei allen gefährlichen Anlagen so, dass man diesen Massnahmen mehr Gewicht geben muss.
Deshalb kommt der Bundesrat zum Antrag, dass betriebliche Sicherheit jederzeit gewährleistet sein muss, ob eine Anlage fünf, zehn oder vierzig Jahre alt ist. Es ist für uns keine Frage des Alters einer Anlage; die Sicherheit unserer Bevölkerung muss jederzeit gewährleistet sein. Wir müssen das Ensi gut mit Fachpersonen ausstatten, damit es gut gerüstet ist und möglichst viel Zugang zu den Anlagen hat. Selbstverständlich müssen Auflagen umgesetzt werden, sonst riskiert ein Betreiber, dass seine Anlage ausser Betrieb genommen wird. Das ist übrigens auch schon passiert, das hat man auch schon gemacht.
Insofern glaube ich, dass das heutige System hilft, wir aber mit dem Ensi sicher noch schauen müssen, ob wir diese Ideen hier auf der Ebene einer Verordnung oder mit einer Richtlinie, die der Bundesrat absegnet, allenfalls noch besser kanalisieren können. Dafür habe ich volles Verständnis. Aber abnehmen können wir den Sicherheitsexperten die Verantwortung leider nicht. Ich schätze es deshalb sehr, dass wir in den Betrieben und eben auch beim Ensi so gute Leute haben.