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Beerli Christine · Ständerat · 2001-12-12

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Bereits nach dem alten Gesetz konnten gewisse Berufsgruppen Gefährdungsmeldungen machen. Nun soll dies auch den Erziehungs-, Sozial- oder Gesundheitsverantwortlichen möglich sein. Dazu müssen jedoch drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

1. Die Tatsachen müssen in einer amtlichen oder beruflichen Tätigkeit festgestellt worden sein.

2. Es muss eine erhebliche Gefährdung der Betroffenen, ihrer Angehörigen oder der Allgemeinheit vorliegen.

3. Es muss eine Betreuungsmassnahme angezeigt sein.

Wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, darf keine Gefährdungsmeldung gemacht werden.