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Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-09-24

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

Wir haben uns mit dieser Frage in der vergangenen Sommersession intensiv auseinandergesetzt. Ich kann mich deshalb kurzfassen, sodass wir den Zeitplan einhalten und möglichst noch vor dem Mittag beschliessen können.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass nach den Vorschriften der EU hergestellte Produkte auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden können. Für Lebensmittel bedarf es allerdings zusätzlich einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Nachfrage nach solchen Bewilligungen eigentlich in engen Grenzen hält. Die Zahl der erteilten Bewilligungen lag, Stand Sommersession, bei, glaube ich, vier Dutzend; vielleicht kann der Herr Bundesrat noch ganz aktuelle Zahlen nennen. Jedenfalls liegt die Zahl in dieser Grössenordnung von rund 50 Bewilligungen. Es ist also nicht ein grosser Run auf diese Bewilligungen.

Die parlamentarische Initiative, die hier zur Debatte steht, will nun, dass man die Lebensmittel ausdrücklich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehme. Es wird im Wesentlichen mit der Qualitätsproblematik für Landwirtschaftsprodukte aus der Schweiz argumentiert, es wird die fehlende Reziprozität [PAGE 1066] beklagt, und man stellt fest, dass die Preiswirkung relativ bescheiden ist, und bemängelt einen grossen Vollzugsaufwand.

Unser Rat hat am 17. Juni 2015 mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung Nichteintreten beschlossen, und dies, obwohl sich auch die Mehrheit der Kommission und die Mehrheit des Rates bewusst sind, dass die Wirkung vielleicht nicht ganz so gross ist, wie man das ursprünglich erwartet hat. Immerhin muss man feststellen, dass der Gegenbeweis - die Antwort auf die Frage, was ohne die Einführung dieses Prinzips passiert wäre - nicht angetreten werden kann. Wir sind uns auch bewusst, dass es tatsächlich gewisse Missverständnispotenziale, also Verwechslungsgefahren, gibt. Doch der Bundesrat hat uns da versichert - Herr Bundesrat Schneider-Ammann hat das in der Plenumssitzung wie auch in den Kommissionssitzungen bekräftigt -, dass man hier auf dem Verordnungsweg aktiv werden will, sobald die Geschichte vom Tisch ist, um die Verwechslungsgefahren und Missverständnispotenziale zu beseitigen.

Im Wesentlichen wurde im Rahmen der Plenumsdebatte in der Sommersession darauf hingewiesen, dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten mündig seien und dass man ihnen die Wahlfreiheit bei der Frage lassen solle, ob sie hochwertige Schweizer Produkte zum entsprechenden Preis oder ausländische Produkte wollen, die nicht in allen einzelnen Bereichen unseren Standards entsprechen, aber entsprechend günstiger sind. Das Hauptproblem war: Jetzt aus dem Cassis-de-Dijon-Prinzip bezüglich Lebensmitteln auszusteigen wäre ein falsches Zeichen zur falschen Zeit. Im Moment sind Abschottungssignale nach aussen suboptimal. Wahrscheinlich würde auf den realen Warenmärkten gar nicht wahnsinnig viel passieren, aber das Signal nach aussen, das Signal auch gegenüber Investorinnen und Investoren könnte allenfalls fatale Wirkungen haben.

Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission - die Kommission entschied mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung -, am seinerzeitigen Nichteintretensentscheid festzuhalten. Wenn das Plenum entsprechend Beschluss fassen würde, wäre die Geschichte vom Tisch. Nach einem zweimaligen Nichteintreten wäre die Vorlage klinisch tot, erledigt.