Schmid Martin · Ständerat · 2015-09-24
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-24
Wortprotokoll
Gerade aus Sicht des Kantons Graubünden kann ich diesem Gesetz aus einer sehr neutralen Position entgegenschauen, denn der Kanton Graubünden hat diesen Bereich vollständig liberalisiert, mit Ausnahme von zwei Gemeinden, die eine eigene Regelung getroffen haben.
Ich bin deshalb auch froh, dass die Kommissionsmehrheit Ihnen, wenn Sie auf dieses Geschäft eintreten, nun hier einen Passus vorschlägt, dass diejenigen Kantone, die keine Regelung getroffen haben, auch in Zukunft keine solche treffen müssen. Somit wäre dieser Punkt explizit im Gesetz geklärt, und das ist auch sehr wichtig, damit eben nicht zusätzliche bürokratische Regelungen getroffen werden müssen.
Warum habe ich am Schluss für Eintreten auf dieses Geschäft gestimmt? Für mich ist wichtig, dass man letztlich auch nachweisen kann, ob es eine bundesrechtliche Kompetenz in diesem Bereich gibt. Nachdem Professor Paul Richli in seinem Gutachten auch den Schutz der Wettbewerbsneutralität und der Gleichbehandlung vorgebracht hat, habe ich mir einfach die Frage gestellt: Sollen wir jetzt hier diesen Eingriff in die kantonale Hoheit vornehmen oder nicht? Für mich ist ganz entscheidend, dass letztlich der Bundesgesetzgeber im Bereich der Tankstellen, im Bereich der Flughäfen, im Bereich der Bahnhöfe heute schon Regelungen in diesem Kontext trifft. Warum soll der Bäcker neben dem Bahnhof nicht selbst entscheiden können, ob er sein Geschäft öffnet oder nicht? Wo sind die Differenzen?
Sie können mir jetzt entgegenhalten, dass wir diesen Bereich hier nicht konsequent vollständig öffnen wollen. Das ist richtig. Aus meiner Sicht ist es aber ein Schritt in die richtige Richtung, dass wir letztlich, mit den Worten von Kollegin Fetz, weder dem Bundesvogt noch dem Kantonsvogt die Kompetenz geben sollen, darüber zu entscheiden, ob ein Ladenbesitzer seinen Laden öffnen kann: Ich möchte, dass der Ladenbesitzer selbst entscheiden kann, ob er innerhalb dieses Rahmens seinen Laden öffnen will. Das ist eine etwas andere weltanschauliche Haltung, das gebe ich offen zu. Ich bin aber überzeugt, dass letztlich eben nur jene ihren Laden oder ihr Geschäft länger öffnen, welche die dadurch entstehenden Kosten decken können. Sie sollen aber selber darüber entscheiden können.
Wir befinden uns in einem Zeitalter, in dem das Online-Shopping extreme Wachstumsraten aufweist. Wir befinden uns in einem Zeitalter, in dem der grenzüberschreitende Einkauf boomt. Da stelle ich mir schon die Frage, ob wir eben unsere mündigen Ladenbesitzer und Gewerbetreibenden hier einschränken wollen oder ob wir sie selbst entscheiden lassen, ob sie eben ihren Geschäften nachgehen wollen.
Wenn Frau Fetz darauf hinweist, dass diese Liberalisierung, wie in anderen Kantonen, nichts nützen würde, dann kann man sagen, dass diese Liberalisierung mit Sicherheit aber auch nicht schadet. Das ist ja eben dann der andere Teil.
Wir geben letztlich den Wirtschaftsakteuren mehr Freiheit, damit sie sich in diesem schwierigen Umfeld - ich glaube, da hat niemand widersprochen - besser bewegen können. Nachdem hier auch die verfassungsrechtliche Kompetenz aus meiner Sicht einwandfrei nachgewiesen wurde, nachdem geklärt wurde, dass am Samstag die Geschäfte nur bis um sechs Uhr abends offen sein dürfen, dass der Sonntag nicht tangiert wird und dass diejenigen Kantone und Gemeinden, welche eben weiter gehende Regelungen haben, nichts zu ändern haben, würde ich Ihnen beliebt machen, hier auf die Vorlage einzutreten und mit der Mehrheit zu stimmen.