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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2015-09-15

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-15

Wortprotokoll

Beim Geschäft zum nationalen Innovationspark ist eine einzige Differenz verblieben, nämlich jene beim Baurechtszins. Ich möchte vorausschicken, dass dieser Passus von unserem Rat in der ersten Lesung des Geschäftes hinzugefügt wurde. Nun haben wir aber gesehen - auch die Debatte in der Kommission hat es gezeigt -, dass dieser Passus alles andere als zielführend ist.

Erstens ist es falsch, dass bei den Baurechtszinsen eine Zweckbindung geschaffen wird, denn wenn man das in einem bestimmten Politikbereich tut, ist es natürlich ein gefährliches Präjudiz für andere, ähnliche Politikbereiche. Als Beispiel möchte ich die Immobilien des VBS nennen: Die Forderung, dass man dort irgendwelche Baurechtszinsen, die fällig werden, in die Armeebestände oder in andere Armeeangelegenheiten investiert, ist nicht weit hergeholt. Genau dieser Meccano würde hier eingeführt. Das wäre kaum zielführend und würde, wie gesagt, ein Präjudiz für andere Politikbereiche schaffen.

Zweitens wird hier definitiv die Budgethoheit des Parlamentes missachtet. Es geht ja um einen Finanzstrom, der von der Bundeskasse direkt und automatisch in die Stiftung Swiss Innovation Park geführt würde, ohne dass das Parlament darüber befinden könnte. In der Kommission wurde von der Verwaltung zudem ausgeführt, dass es mit diesen zusätzlichen Mitteln, die wir hier jetzt für den BFI-Bereich sprächen, insofern ein Problem gäbe, als man sie in der BFI-Botschaft 2017-2020 in einigen Bereichen intern kompensieren müsste.

Drittens wurde klar, dass die Stiftung Swiss Innovation Park diese Mittel gar nicht braucht. Andere Informationen haben wir nicht. Es ist politisch gesehen nicht sinnvoll, hier Mittel zu sprechen, die von der direkt betroffenen Organisation gar nicht benötigt werden. In diesem Fall ist auch gar nicht bekannt, wofür sie überhaupt verwendet werden sollten.

Deshalb wäre es auch nicht zielführend - das war Gegenstand einer kleinen Nebendiskussion -, jetzt zu versuchen, mit diesen Mitteln Regionalpolitik zu betreiben, im Sinne von Deutschschweiz gegen Westschweiz, Zürich gegen Basel, Basel gegen Bern. Ob die Standorte Erfolg oder Misserfolg haben, wird sich sowieso auf einem ganz anderen Spielfeld entscheiden, nämlich dort, wo es darum geht, ob man an den Standorten effektiv Wirtschaftspartner findet und Investitionen der privaten Seite generieren kann. Es wäre vor allem auch falsch, hier jetzt eine "Halbsubvention" - so möchte ich es einmal nennen - zu schaffen, auf der sich die Standorte dann ausruhen. Es sollte eben gerade umgekehrt so sein, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen die Taktgeber sind und der Erfolg entsprechend über die externen privaten Investments eintritt.

Es ist unbedingt nötig, dass wir diese kleine Differenz jetzt bereinigen, damit das Projekt noch in dieser Session in die Schlussabstimmung kommt, weil es sein kann, dass einige Investoren jetzt dann schon eine Investition für den Innovationspark tätigen wollen. Jetzt Klarheit zu schaffen wäre wichtig. Wenn wir nämlich das Ganze verzögern, dann haben wir wieder ein Quartal verloren, und es könnte ja sein, dass einige Firmen just in diesem Quartal extern ein Investment tätigen wollten. Wenn man Investitionssicherheit will, dann muss man dieses ganze Projekt jetzt beenden, damit man mit den Arbeiten beginnen kann.

Wie gesagt, es geht nicht darum, jetzt irgendwelche Subventionen in die Regionen zu verteilen, sondern es geht darum, die Regionen solide aufzustellen und die externen privaten Investments zu generieren. Das ist das Ziel eines Innovationsparks und nicht, eine politisch motivierte Finanzierung sicherzustellen.

In dem Sinne beantragt Ihnen die Minderheit, sich hier dem Ständerat anzuschliessen und Artikel 1 Absatz 4 zu streichen.