Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2015-09-15
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2015-09-15
Wortprotokoll
Bei der ersten Differenz, die wir zum Ständerat noch haben, geht es um das E-Government. Das E-Government ist ein Mittel, um die administrative Belastung der Unternehmen zu reduzieren und um die Produktivität der öffentlichen Verwaltungen zu steigern. Ziel ist es, die Verwaltungstätigkeit mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnik so bürgernah und so wirtschaftlich wie möglich zu gestalten. Der Bundesrat und der Ständerat schlagen dafür für die Jahre 2016 bis 2019 einen Verpflichtungskredit von 17,7 Millionen Franken vor, wir im Nationalrat haben dafür 12,4 Millionen Franken gesprochen. Die Mehrheit der Kommission beantragt, an diesem Entscheid festzuhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Der Entscheid fiel knapp aus, mit 13 zu 12 Stimmen.
Bei der Vorlage 3, in welcher es um die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus geht, besteht eine weitere Differenz. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt und hat für die Jahre 2016 bis 2019 an Schweiz Tourismus einen Beitrag von 220,5 Millionen Franken gesprochen. Der Ständerat hat 230 Millionen Franken beschlossen. Es ist unbestritten, dass die Situation vor allem im alpinen Tourismus aufgrund des starken Frankens nach wie vor sehr schwierig ist, aber vor allem aus finanzpolitischen Gründen ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass am Beschluss des Nationalrates festzuhalten sei. Die Kommission hat sich mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Festhalten ausgesprochen.
Bei der Vorlage 5 handelt es sich um den Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2016-2019 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik. Die neue Regionalpolitik verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Berggebietes, der weiteren ländlichen Räume und der Grenzregionen zu stärken, um damit einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in diesen Räumen zu leisten. Dies geschieht auf dem Weg der Förderung des Unternehmertums, der Innovationsfähigkeit und der Wertschöpfung.
Konkret geht es in diesem Beschluss um die Aufnahme eines neuen Artikels 5a mit dem Titel "Nachhaltige Innovation" und mit dem Inhalt, dass die Massnahmen des Bundes zur Förderung nachhaltiger Innovation, zur Stärkung der Wertschöpfungsketten sowie der regionalen Wirtschaftskreisläufe beitragen sollen. Der Ständerat hat diesen neuen Artikel gestrichen mit der Begründung, dass die neue Regionalpolitik einen Exportbasis-Ansatz wahrnehmen müsse. Das heisst, dass die wirtschaftliche Tätigkeit einer Region nach aussen getragen werden soll. Export heisst dabei, dass ein Güter- oder Leistungstransfer aus der Region, aus dem Kanton oder aus der Schweiz hinaus erfolgen soll. Die WAK des Nationalrates hält aber mehrheitlich an Artikel 5a fest, weil sie die Stärkung der Wertschöpfungsketten und der Wirtschaftskreisläufe in den betroffenen Regionen als sehr wichtig erachtet. Der Entscheid für die Beibehaltung von Artikel 5a erfolgte in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen.
In der Vorlage 7 geht es um die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2016 bis 2019. Der Exportförderung kommt unbestrittenermassen eine grosse Bedeutung zu. Gerade in der heutigen Zeit mit dem starken Franken ist die Exportindustrie ausserordentlich hart gefordert. Der Nationalrat ist bei der Finanzierung der Exportförderung dem Bundesrat gefolgt und hat dafür 89,6 Millionen Franken bewilligt. Der Ständerat hat den Beitrag auf 94 Millionen Franken festgelegt. Die Kommission hat sich mit 14 zu 11 Stimmen für Festhalten und gegen eine Erhöhung des Beitrages ausgesprochen.