AB 188480
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-15
Wortprotokoll
Standortförderung machen alle. Der Wettbewerb tobt. Der Bundesrat legt Ihnen eine Vorlage vor, von der wir sagen: Wir haben in dieser Vorlage, was nötig ist, und wir haben in dieser Vorlage, was möglich sein muss. Damit will ich zum Ausdruck bringen: Wir sind nach wie vor der Meinung, dass genügend Mittel eingestellt sind, wenn Sie dem Bundesrat folgen. Die entsprechenden Zielsetzungen können erreicht werden, die entsprechenden Projekte können vorangetrieben werden. Es muss uns ja darum gehen, dass wir Rahmenbedingungen verbessern, Zusammenarbeiten verbessern, standortrelevanten Akteuren auf die Sprünge helfen und damit Grössenvorteile, Kostensenkungen, Effizienzsteigerungen erwirken. Das muss letztlich bis in die Randregionen hinaus möglich sein, sodass wir auch dort Wirtschaft betreiben können, und zwar nicht Subventionswirtschaft, sondern wettbewerblich getragene Wirtschaft.
Meinerseits in aller Kürze zu den offenen Differenzen: Ich bin jetzt beim Bundesbeschluss 1, beim E-Government. Als ich mich in den Kommissionen dafür starkgemacht habe, dass man dem Bundesrat folgt und es damit ermöglicht, den One-Stop-Shop für die KMU jetzt zur Verfügung zu stellen, ging es mir nicht um die 5 Millionen Franken. Es geht mir darum, dass wir die Zeit im Auge haben, dass wir dank den zur Verfügung gestellten Mitteln innerhalb der nächsten vier Jahre eine Lösung erwirken können. Wenn wir das Projekt über Jahre verschleppen, werden wir es eines Tages haben - und es wird an diesem bestimmten Tag längstens überholt sein. Der One-Stop-Shop ist nur eines der Projekte aus diesem Bundesbeschluss 1, aber für mich ein wichtiges, weil ich überzeugt bin: Man kann den KMU entgegenkommen und ihre Effizienz steigern, wenn sie über einen einzigen Screen, über eine einzige Einstiegsplattform alle Behörden erreichen, alle behördlichen Auflagen erfüllen können. Wir wissen: Die KMU, die von Startbiz Gebrauch machen, müssen immerhin 40 Prozent weniger Zeit aufwenden, um alle behördlichen Verpflichtungen zu erfüllen. One-Stop-Shop jetzt, schnell - die KMU warten darauf. Deshalb beantragt der Bundesrat den Kredit.
Zum Bundesbeschluss 3 zu Schweiz Tourismus: Der Bundesrat beantragt Ihnen die 220,5 Millionen Franken - real gleich viel wie in der laufenden Periode. Wir sind der Überzeugung, dass Schweiz Tourismus mit diesen Geldern die Dualstrategie im gleichen Ausmass wie herkömmlich weiterführen kann, die gleiche Marktstrategie sowohl im In- wie auch im Ausland, das heisst die vorhandenen Märkte pflegen und neue Märkte eröffnen. Neue Märkte eröffnen heisst insbesondere, die entstehenden Mittelschichten - in fernen Ländern, in China, in Indien -, die die Welt zu bereisen beginnen, zu bewerben. Auf diesen Touristen soll unsere Tourismuspolitik in den kommenden Jahren aufbauen. 220,5 Millionen Franken gemäss Entwurf des Bundesrates müssen genügen.
Beim Bundesbeschluss 5 geht es um das Mehrjahresprogramm des Bundes - über acht Jahre von 2016 bis 2023 - zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik. Wir geben den strategischen Rahmen vor, wir definieren die inhaltliche Umsetzung der neuen Regionalpolitik. Der Bundesbeschluss hält am bisherigen Schlüsselkriterium der überregionalen Wertschöpfungsorientierung fest. Ich lege allergrössten Wert darauf, dass die Projekte überregional sind und dass diese überregionalen Projekte - exportbasiert - eine zusätzliche Hebelwirkung erzeugen. Auf diesem Wege bleiben wir wettbewerbsfähiger. Deshalb macht Ihnen der Bundesrat beliebt, nicht auf Artikel 5a einzutreten. Im Übrigen hat sich inzwischen auch die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz zu Artikel 5a geäussert. Sie macht ihrerseits beliebt, dass man diese innerregionale Möglichkeit ersatzlos streicht.
Zum Bundesbeschluss 7 über die Finanzierung der Exportförderung: Der Bundesrat beantragt Ihnen 89,6 Millionen Franken. Das sind nominell 5,6 Millionen Franken mehr für die neue Periode gegenüber der jetzt auslaufenden Periode. [PAGE 1560] Wieso ist das so? Das ist so, weil das EDA in der neuen Periode die Kosten für die Hubs, die dem EDA unterstellt sind, nicht weiterverrechnet.
Ich bin der Meinung, dass wir mit diesen 89,6 Millionen Franken - wie gesagt, nominell 5,6 Millionen mehr - unseren Auftrag erfüllen können, dass die Switzerland Global Enterprise (SGE), die einen hervorragenden Job macht, ihren Auftrag erfüllen kann. Es ist natürlich auch mir bekannt, dass die Anfragen an die SGE seit dem 15. Januar 2015 wesentlich zugenommen haben. Aber ich stelle auch fest, dass die SGE ihren Job effizienter macht und damit ihren Job erfüllen kann. Auch die SGE muss sich letztlich nach der Decke strecken.
Ich habe einleitend gesagt, dass der Bundesrat so viele Mittel will, wie nötig sind - so viele Mittel, wie möglich sein müssen, habe ich vorhin gesagt. Ich sage jetzt zum Abschluss: so viele Mittel, wie tatsächlich möglich sind.