Müller Walter · Nationalrat · 2015-09-15
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-15
Wortprotokoll
Zur Erinnerung, worum es bei der Änderung des Zivildienstgesetzes im Wesentlichen geht: Die Ausbildung wird intensiviert, und dadurch soll der Nutzen des "Zivis" vor allem im Pflegebereich gesteigert werden. Der Einsatz der "Zivis" in landwirtschaftlichen Betrieben wird der neuen Agrarpolitik angepasst. Neu und auch umstritten ist, wie wir bereits gehört haben, die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der "Zivis" auf das Schulwesen.
Wir befinden uns in der zweiten Runde und behandeln die Differenzen zum Ständerat. Am 5. Mai dieses Jahres hat der Nationalrat bei der Beratung dieses Gesetzes den Einsatz von Zivildienstleistenden im Schulwesen mit 94 zu 82 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Ständerat hat die Vorlage als Zweitrat am 9. September beraten und dem Einsatz von Zivildienstleistenden zur Unterstützung in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zugestimmt respektive die Vorlage stillschweigend genehmigt. Seine vorberatende Kommission hatte dem Einsatz in den Schulen mit 6 zu 4 Stimmen zugestimmt. Ein Minderheitsantrag wurde im Ständerat nicht gestellt. Eine weitere Differenz hat der Ständerat bei Artikel 47 Absatz 1 geschaffen, indem er beschloss, dass der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite ausnahmsweise auch Projekte finanziell unterstützen kann, die der Kulturgütererhaltung dienen, nebst Projekten, die dem Umweltschutz, dem Naturschutz, der Landschaftspflege oder dem Wald dienen.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat am 10. September die Differenzen beraten und nochmals intensiv das Pro und Kontra des Einsatzes von Zivildienstleistenden an den Schulen diskutiert. Bundesrat Schneider-Ammann erläuterte nochmals die Beweggründe für den Einsatz von "Zivis" an den Schulen und stellte klar, dass die "Zivis" die Arbeit an den Schulen unterstützen können, aber keine schulische Verantwortung übernehmen dürfen. Das solle auch so in der Verordnung festgehalten werden. Die kantonale Schulhoheit bleibe gewährleistet. Der Einsatz von "Zivis" an den Schulen werde von den Verantwortlichen im Schulbereich breit unterstützt respektive gewünscht.
Eine knappe Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission schliesst sich diesen Argumenten an. Erwähnt wurden positive Erfahrungen in Luzern und Zürich, wo solche Einsätze am Laufen sind. Wenn auch die Kantone diese Einsätze befürworten, sollte man sich dem Beschluss des Ständerates anschliessen, wurde moniert.
Eine Minderheit der Kommission befürchtet weiterhin, der Einsatz von "Zivis" an den Schulen habe mehr Nachteile als Vorteile. Insbesondere wird befürchtet, dass die Verantwortlichkeit und die Tätigkeit der "Zivis" unklar seien. Des Weiteren würden mit dem Einsatz von "Zivis" an den Schulen lediglich weitere Einsatzplätze geschaffen und werde die Wehrdienstpflicht weiter ausgehöhlt, was letztlich den Milizgedanken der Armee infrage stelle.
Die Sicherheitspolitische Kommission empfiehlt mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, in Artikel 3a Absatz 1 Buchstabe e und in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe bbis der Mehrheit und somit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen. In Artikel 47 Absatz 1 empfiehlt die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, der Mehrheit und somit dem Ständerat zu folgen.
Im Namen Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen.