Ritter Markus · Nationalrat · 2015-09-15
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-15
Wortprotokoll
Am 17. Dezember 2010 reichte Kollege Jacques Bourgeois die parlamentarische Initiative 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", ein. Am 6. Mai 2015 haben Sie der Gesetzesänderung infolge der parlamentarischen Initiative mit 109 zu 65 Stimmen bei 8 Enthaltungen deutlich zugestimmt. Am 17. Juni 2015 ist der Ständerat mit 28 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht auf die Vorlage eingetreten. Am 30. Juni 2015 hat sich die WAK des Nationalrates im Rahmen der Differenzbereinigung erneut mit der Gesetzesänderung auseinandergesetzt. [PAGE 1549]
Nach eingehender Beratung entschied die vorberatende Kommission mit 15 zu 9 Stimmen und ohne Enthaltung, am Eintreten auf die Vorlage festzuhalten. Die Kommission hat sich bei diesem Entscheid von Fakten leiten lassen und weniger auf Emotionen oder Zeichen geschaut.
Massgebend für diesen erneuten Entscheid der Kommission für Eintreten waren drei Punkte:
1. Die mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gesetzten Ziele sind nicht erreicht worden. Von der Mehrheit wurde dies nochmals mit aller Deutlichkeit ins Feld geführt, und das ist auch von einem 93-seitigen Bericht des Seco bestätigt worden. Es ist für die Konsumenten kein Wohlfahrtsgewinn messbar. Ich sage es nochmals: Es ist kein Wohlfahrtsgewinn messbar. Zudem wendet die Nahrungsmittelindustrie das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln kaum an, da sie einen Imageverlust infolge tieferer Qualitätsstandards befürchtet. Dies ist mit einer Umfrage bei den zuständigen Unternehmen auch belegt worden. Zudem werden von den Konsumenten in der Schweiz Lebensmittel, die nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip hergestellt werden, kaum nachgefragt.
2. Die Wirkung auf unsere Handelsbeziehungen: Zur fehlenden Wirkung des Cassis-de-Dijon-Prinzips bei Lebensmitteln im Inland kommt die fehlende Reziprozität gegenüber dem Ausland hinzu. Wir anerkennen zwar die Vorschriften für Lebensmittel der EU, die EU anerkennt jedoch die Vorschriften für Lebensmittel der Schweiz nicht. Dies ist eine spürbare Handelsbarriere, die unsere Nahrungsmittelindustrie benachteiligt und die wir uns selber auferlegt haben. Diesen Zustand sollten wir im Hinblick auf neue Vertragsverhandlungen rasch beenden. Wenn wir Handelsverträge abschliessen, sollte das Mindeste sein, dass wir uns nicht Nachteile auferlegen; wir sollten Reziprozität aushandeln. Wir sollten verhindern, am Schluss im internationalen Geschäft benachteiligt zu sein.
3. Nochmals zum Thema Lebensmittelsicherheit und Qualität: Hier haben uns die Kantonschemiker mit konkreten Beispielen nochmals sensibilisiert. Ich nenne Ihnen drei Beispiele: Das erste Beispiel betrifft die Ammoniumwerte im Mineralwasser. Nach lettischem Recht übersteigen die Höchstkonzentrationen jene, die gemäss Verordnung des EDI über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln festgelegt sind, deutlich. Das zweite Beispiel betrifft den Reis: Gemessene Pestizidrückstände übersteigen die zulässigen Höchstkonzentrationen, gemäss der genannten Verordnung des EDI, sehr deutlich. Beim dritten Beispiel geht es um Mandeln und Pistazien: Hier wurden Gehalte an Aflatoxinen, Rückstände von Pilzgiften, gemessen, die viermal höher waren als das, was die Schweizer Grenzwerte zulassen. Ich frage Sie: Ist das noch gesund? Diese Beispiele stammen allesamt von Lebensmitteln, die aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips zugelassen werden mussten. Deshalb befürworten zwei Drittel der Kantone und die Kantonschemiker, dass diese Gesetzesänderung raschestmöglich umgesetzt wird.
Die Kommissionsminderheit führt in erster Linie als Argument ins Feld, dass mit dieser Gesetzesänderung ein vermeintlich negatives Zeichen nach aussen gesandt würde. Ebenfalls wird gesagt, auch wenn das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln nichts gebracht habe, so habe es doch auch nicht geschadet. Weiter sollen die Konsumenten weiterhin Lebensmittel, die nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip produziert sind, in der Schweiz kaufen können.
Aufgrund der Erfahrungen in der Praxis und der vorliegenden Berichte bittet Sie die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, an Ihren Beschlüssen und damit an der Gesetzesänderung festzuhalten. Weder Verarbeitung noch Handel, noch Konsumenten und Produzenten haben einen Nutzen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln. Die Administration bei Bund und Kantonen ist zudem teuer. Die fehlende Reziprozität bringt uns einen Nachteil im internationalen Handel und keineswegs gleich lange Spiesse.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Antrages der Kommissionsmehrheit.