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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2015-09-15

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-09-15

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" wurde am 24. März 2014 mit 115 942 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative der Juso verlangt, dass gewisse spekulative Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die sich auf Agrarprodukte beziehen, verboten werden. Konkret sollen Banken, Versicherungen, Effektenhändler, Fonds usw. nicht in Finanzinstrumente investieren dürfen, die sich auf Nahrungsmittel beziehen. Ausgenommen von diesem Verbot wären alle Händler und Produzenten von Nahrungsmitteln, welche sich über Derivate absichern. Weiter soll sich der Bund auf internationaler Ebene dafür einsetzen, dass die Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln weltweit wirksam bekämpft wird.

Hintergrund der Initiative sind die Preisspitzen bei vielen Agrargütern in den letzten Jahren. Zwischen Januar 2007 und April 2008 haben sich die Preise von Mais, Reis oder Weizen in gewissen Ländern jeweils verdoppelt bis verdreifacht. Diese Anstiege führten in verschiedenen Entwicklungsländern zu Problemen in der Ernährungslage. Gemäss den Initianten wurden diese Preisschwankungen massgeblich durch spekulative Geschäfte auf Warenterminmärkten verursacht. Deshalb sollen gewisse spekulative Geschäfte in der Schweiz verboten und soll das Ausmass der Spekulation beschränkt werden; dies mit dem Ziel, die Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern zu stärken und Armut und Hunger zu verringern.

In der Botschaft vom 18. Februar 2015 erklärt der Bundesrat, dass er das Grundanliegen der Initiative, die Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung sowie die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern, unterstützt. Er hält die Initiative jedoch nicht für den richtigen Ansatz und beantragt, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die WAK-SR hat an ihrer Sitzung vom 19. Mai eine Anhörung mit Vertretern des Initiativkomitees, der Firma Reinhart, der Swiss Trading and Shipping Association, der Wissenschaft und von Economiesuisse durchgeführt. Die WAK-SR hat mit 9 zu 4 Stimmen beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat ist am 17. Juni 2015 mit 32 zu 10 Stimmen seiner Kommission gefolgt und hat die Ablehnung der Initiative empfohlen. Die WAK-NR hat die Initiative am 29. Juni 2015 beraten und empfiehlt mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Nationalrat, sie zur Ablehnung zu empfehlen.

Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder geht mit dem Bundesrat einig, dass die Initiative ein sensibles und emotionales Thema aufgreift, das vertieft diskutiert werden sollte. Grundnahrungsmittel sind sensible Güter, weil sie zeitkritisch verfügbar sein müssen, sehr beschränkt substituierbar sind und geringe Preiserhöhungen eine existenzielle Bedrohung für grosse Bevölkerungskreise darstellen. Das macht sie deswegen nicht zu Gütern, die wegen der Effizienz etwa nicht auf Märkten gehandelt werden sollen. Gleichwohl muss aber besonders darauf geachtet werden, dass die Preisfindungs- und Absicherungsfunktion der Märkte erfüllt werden.

Die Mehrheit der Kommission teilt jedoch die Ursachenanalyse der Initianten nicht und empfiehlt daher die Initiative zur Ablehnung.

Sie verweist erstens darauf, dass gemäss den verfügbaren Studien nicht die Spekulation, sondern andere Faktoren für die beobachteten Preisanstiege bei Nahrungsmitteln verantwortlich waren. Termingeschäfte können ein Faktor für extreme Preisspitzen sein, sind aber wahrscheinlich nicht der ursächliche, sondern, wenn schon, nur ein beitragender Faktor. Ursächliche Faktoren sind vielmehr historisch tiefe Lagerbestände, gerade in einer Phase, in der Preisausschläge sich stark entwickeln oder sehr dynamisch sind. Es sind auch ungünstige Wetterereignisse wie Dürren oder Frost in Anbaugebieten, welche das Angebot an Nahrungsmitteln verknappen und damit die Preise ansteigen lassen. Es sind rund um diese Preisvolatilität reflexartige politische Massnahmen von wichtigen Exportländern, die dann zum Beispiel Exportverbote erlassen, oder von Importländern, die Panikkäufe machen, welche die sich abzeichnende Verknappung ungewollt noch verschärfen.

Zweitens verweist die Kommissionsmehrheit auf die nützliche Seite der Spekulation, die Risikoabsicherung, und auf die Preisfindung der Spekulation. Preise und Preisschwankungen hängen häufig von nationalen Besonderheiten und nationalen Märkten ab. Viele Entwicklungsländer weisen daher viel stärkere Preisschwankungen auf als die internationalen Märkte. Das ist insbesondere dort so, wo Preisschwankungen nicht abgefedert werden können, weil Institutionen beispielsweise nicht in der Lage sind, eine Lagerhaltung, eine Vermarktung oder eine Verteilung der Reserven sicherzustellen. Der internationale Handel kann hier eine wichtige Rolle übernehmen und Angebots- sowie Nachfrageschwankungen ausgleichen helfen. Der spekulative Teil kann also auch einen Nutzen erbringen. Auch wenn Spekulanten auf Agrarderivate und Preisschwankungen in Zukunft spekulieren, stiften sie daher einen Beitrag zur besseren Information über künftige Preisentwicklungen.

Drittens sagt die Kommissionsmehrheit, dass das geforderte nationale Verbot auf den internationalen Märkten praktisch keine Wirkung hätte. Die wichtigen Warenterminmärkte für Agrargüter befinden sich im Ausland und nicht in der Schweiz.

Ergänzend zum Bundesrat hat die Kommissionsmehrheit bemerkt, dass es viertens eine Frage der Marktmacht sei, dass tiefe Lagerbestände respektive vor allem Angebot und Nachfrage nach den Gütern preisbestimmend sind. Das wird dann problematisch, wenn auf diesen Märkten Marktmacht entsteht, indem wenige Firmen dominante Stellungen auf den physischen Märkten haben und daneben noch Infrastrukturen in Form von Hafenanlagen, Lagerhallen oder Schiffen besitzen. Mit diesen Faktoren verfügen sie über das Potenzial, die Preisbildung auf den realen Märkten zu beeinflussen. Diese Frage müssen wir international angehen.

Fünftens verweist die Kommissionsmehrheit auf die positive Wirkung auf die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern, die bei einer Öffnung der Agrarmärkte, bei einem Abbau der Landwirtschaftsschutzzölle in den westlichen Ländern resultieren würde.

Fazit: Die Initiative greift aus Sicht der Mehrheit der Kommission zwar ein wichtiges und sensibles Thema auf, die Ursachenanalyse überzeugt aber nicht. Die Mehrheit der Kommission erachtet den von der Initiative vorgeschlagenen Weg nicht als tauglich und empfiehlt die Initiative deshalb zur Ablehnung.