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Amherd Viola · Nationalrat · 2015-09-17

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-17

Wortprotokoll

Mit der Ratifikation des Uno-Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen sollen die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen das Verschwindenlassen unterstützt werden.

Sie fragen sich vielleicht, was mit dem "Verschwindenlassen" überhaupt gemeint ist. Artikel 2 des Bundesgesetzes, das wir heute beraten, enthält folgende Definition: "Als verschwunden im Sinne dieses Gesetzes gilt jede Person, der im Auftrag oder mit Billigung des Staates die Freiheit entzogen wurde, über deren Schicksal oder Verbleib die Auskunft verweigert wird und die dadurch dem Schutz des Gesetzes entzogen ist." Es geht also um Freiheitsentzüge, die durch den Staat oder mit dessen Einverständnis begangen werden. Oft stehen sie in Zusammenhang mit Folterung oder Tötung und mit dem Verschweigen des Schicksals des Betroffenen. Solche Vorkommnisse sind rund um die Erdkugel weit verbreitet.

Das Übereinkommen, das wir heute ratifizieren wollen, verpflichtet die Vertragsstaaten, das Verschwindenlassen zu verbieten und unter Strafe zu stellen sowie Massnahmen zur Prävention sicherzustellen. Über 90 Staaten haben das Übereinkommen bereits unterzeichnet, und 39 Staaten haben es ratifiziert. Unter anderem haben in Europa Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Spanien und die Niederlande die Ratifikation schon unter Dach und Fach. Hier sollte die Schweiz nicht abseitsstehen, im Gegenteil: Auch unser Land sollte die internationalen Bemühungen zur Prävention und Bestrafung des Verschwindenlassens unterstützen.

Die Schweiz unterzeichnete das Übereinkommen bereits im Jahre 2011. Die im Anschluss durchgeführte Vernehmlassung zeigte eine breite Unterstützung. Unsere Rechtsordnung entspricht dem Hauptanliegen des Übereinkommens grossteils. Deshalb bedingt die innerstaatliche Umsetzung nur wenige, genau gesagt zwei Anpassungen: Es braucht erstens die Einführung eines neuen Straftatbestandes, welcher das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt unter Strafe stellt. Zweitens ist ein Netzwerk von Koordinationsstellen auf Bundes- und Kantonsebene einzurichten, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen rasch den Aufenthaltsort der betroffenen Person zu klären.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat den Bundesbeschluss mit 18 zu 6 Stimmen angenommen, und ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, auf den Bundesbeschluss einzutreten, den Nichteintretensantrag der Minderheit Nidegger abzulehnen und der Vorlage dann in der Gesamtabstimmung auch insgesamt zuzustimmen. In der Detailberatung unterstützen wir bei den einzelnen Artikeln durchgehend die Mehrheit.