Reimann Lukas · Nationalrat · 2015-09-08
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08
Wortprotokoll
Man erzählt hier der Bevölkerung, das Protokoll sei im Interesse der Schweiz, man stärke die Selbstbestimmung und die Subsidiarität. Aber wenn Sie genau schauen, was hier passiert, dann sehen Sie, dass man lediglich die gängige Praxis festschreibt und in der Präambel ein zusätzliches schönes Wort namens Subsidiarität einfügt. Praktisch ändert sich aber nichts.
Ich teile aber Ihre Meinung, dass wir die Subsidiarität in der Schweiz und auch die Selbstbestimmung der Schweiz stärken müssen. Wenn Sie das aber wirklich tun wollen, müssen Sie neu verhandeln, und das verlangen wir mit dem Rückweisungsantrag auch. Der Bundesrat soll sich für ein Zusatzprotokoll einsetzen, welches als oberste und für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verbindliche Rechtsquelle die Verfassungen der jeweiligen Vertragsstaaten festsetzt. Es bestehen durchaus Chancen, dass ein solches Zusatzprotokoll erreicht werden könnte. So hat sich kürzlich Premierminister David Cameron aus England ebenfalls so geäussert. In vielen anderen Staaten ist die Kritik an ausufernden Urteilen über alle möglichen Lebensbereiche in den einzelnen Staaten immer lauter zu hören.
Was würde es bedeuten, wenn wir mehr Subsidiarität und mehr Selbstbestimmung für die Schweiz zurückgewinnen könnten? Es würde heissen, dass wir Rechtssicherheit und Stabilität erreichen könnten, indem das Verhältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht geklärt wäre. Die Selbstbestimmung der Schweizer und damit auch die weltweit einzigartige direkte Demokratie würden bewahrt. Das Schweizer Recht, die Bundesverfassung, auf die wir alle stolz sind, würde als oberste Rechtsquelle garantiert. Volk und Stände würden über unser Recht bestimmen und nicht 47 Richter in Strassburg. Unser Recht würde demokratisch geschaffen, anstatt von Funktionären in Strassburg diktiert zu werden. Volksentscheide würden ohne Wenn und Aber umgesetzt, man könnte nicht einfach sagen, dass sie wegen internationaler Verpflichtungen nicht umgesetzt werden können. Die eigenständige Wahrung der Menschen- und Grundrechte wäre garantiert - unsere Bundesverfassung geht im Grundrechtskatalog sogar weiter als der Menschenrechtsvertrag. Man könnte so auch den schleichenden EU-Beitritt und die Abgabe immer weiterer Teile unserer Souveränität an die Europäische Union oder andere internationale Institutionen verhindern. Die Unabhängigkeit würde bewahrt, und damit würden Wohlstand und Freiheit gesichert.
Wirtschaftlicher Erfolg, Investitionen und Arbeitsplätze hängen entscheidend von Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung ab. Ich möchte Sie einfach an einige Urteile erinnern, die gefällt worden sind und in der Schweiz für viel Gesprächsstoff gesorgt haben. Da war beispielsweise das Urteil, wonach eine afghanische Familie nicht nach Italien, ins Erstasylland, überstellt werden darf, was ein direkter Widerspruch zum Dublin-Abkommen ist und Auswirkungen auf alle Mitgliedstaaten hatte, die das Protokoll unterzeichnet haben. Es gab das Verbot der Ausweisung eines Schwerkriminellen, der eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüsst hat und in der Schweiz immer nur von der Sozialhilfe gelebt hat. Trotz Volksentscheid und obwohl das Bundesgericht die Ausweisung bestätigt hat, hat Strassburg diese gestoppt. Es gab die Fälle von kriminellen Ausländern, denen die Einreise in die Schweiz verweigert wurde. Da hat Strassburg gesagt: "Ihr müsst diese einreisen lassen." Es gab den Fall des [PAGE 1371] kriminellen Asylbewerbers, der haltlose Asylgesuche stellte, und trotzdem hat dann Strassburg gesagt, er habe das Recht, diese Anträge zu stellen. Es geht so weit, dass der Umfang des Krankenkassenobligatoriums von Strassburg mitbestimmt wird.
Wir möchten und halten es für ganz entscheidend für die Schweiz, dass die Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung wiederhergestellt werden. Die Bevölkerung hier soll entscheiden können, welches Recht und welche Regeln hier gelten, und nicht ein paar Richter, die oft die Verhältnisse nicht kennen und die die demokratischen Bestimmungsrechte der Nationalstaaten nicht akzeptieren.
Ich bitte Sie deshalb, entweder für Nichteintreten zu stimmen, weil man hier der Bevölkerung nur Sand in die Augen streut - man sagt, man stärke die Subsidiarität, und es ändert sich dabei gar nichts -, oder den Bundesrat zu beauftragen, zu verhandeln und sich dafür einzusetzen, dass diese Subsidiarität wirklich gestärkt wird und die Entscheide wirklich im Land getroffen werden.