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preparatory:AB 18869

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-13

Wortprotokoll

Es gibt drei Gründe, weswegen ich Ihnen den Antrag Pfisterer zur Ablehnung empfehle:

1. Im Antrag steht, dass "in der Regel" die Zustimmung der kantonalen Behörde eingeholt werden müsse. Das scheint uns etwas heikel zu sein: In welchem Fall soll die Zustimmung eingeholt werden und in welchem nicht?

2. Im zweiten Satz von Artikel 48 Absatz 3 ist ja Folgendes schon gesagt: "Das kantonale Recht ist zu berücksichtigen, soweit es das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt." Das kantonale Element ist also zu berücksichtigen.

3. Es besteht ein Widerspruch zum Verfahrenskoordinationsgesetz von 1999, gemäss dem diese Kompetenzen dem Bund zugeteilt werden.

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