Jositsch Daniel · Nationalrat · 2015-09-08
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-08
Wortprotokoll
Herr Büchel, Sie zeigen eben gerade, wo das Problem liegt. Wir diskutieren jetzt schon im Parlament darüber, was öffentliches Interesse ist, und unsere Diskussion wird dann an den Gerichten [PAGE 1365] weitergehen. Je nachdem werden die Anwälte und die Staatsanwälte Sie oder mich zitieren und sagen, im einen Fall habe Herr Büchel gesagt, das sei jetzt öffentliches Interesse, und Herr Jositsch habe dann aber gesagt, es sei kein öffentliches Interesse. Da sehen Sie es gerade. Schon wir streiten darüber, ob eigentlich der zentrale Fall, über den wir diskutieren, öffentliches Interesse sei oder nicht. Wie gesagt, ich bin der Ansicht, es geht im Fall Fifa lediglich um wirtschaftliche Interessen, und Sie können geradeso gut sagen, wenn es auch um den Finanzplatz Schweiz ginge, wären auch öffentliche Interessen tangiert.
Ich möchte aber auf das hinweisen, was Herr Vischer gesagt hat: Es kann ja nicht sein, dass die Medien und die Berichterstattung in den Medien letztlich darüber entscheiden, was öffentliches Interesse ist und was nicht. Darum sage ich Ihnen: Dieses Unterscheidungskriterium ist untypisch für das schweizerische Strafrecht, wie das schon unsere Diskussion zeigt. Ihre Frage beweist eigentlich, wo die Problematik liegt: Diese Abgrenzung kann man nicht wirklich vornehmen, da der Begriff des öffentlichen Interesses heute zwar definiert ist, aber nach heutiger Definition alle Fälle, über die wir diskutieren, eigentlich gar nicht unter Privatkorruption fallen, sondern schon heute Amtsträgerbestechung wären. Deshalb hätten wir hier eine gänzlich neue Sorte von Delikten und Sachverhalten, die wir beurteilen müssten.