Killer Hans · Nationalrat · 2015-09-08
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08
Wortprotokoll
Wir haben auch jetzt in den Voten meiner Meinung nach nichts Neues gehört. Wir haben gehört, die Volksinitiative "pro Service public" werde den Ansprüchen nicht gerecht. Diese Meinung hat auch die KVF geteilt. Es ist gesagt worden, die Variante A stehe zur Diskussion. Die Variante A ist nichtssagend; in dieser Interpretation ist der Beschluss des Ständerates eigentlich undefiniert. Wenn wir hören, die Grundversorgung brauche einen eigenen Verfassungsartikel, muss ich Ihnen sagen: Das ist heute in Artikel 43a in der Verfassung weitgehend vorhanden. Es sind nach wie vor keine Mängel erkennbar oder deklariert worden; es ist nicht quantifiziert worden. Es ist allgemein der Wunsch geäussert worden, man solle ein Zeichen setzen. Wir haben es von der Frau Bundespräsidentin gehört: Man braucht in der Verfassung keine Zeichen zu setzen; die Zeichen sind dort bereits gesetzt.
Wir haben von Votanten gehört, man solle in die Verfassung keine toten Buchstaben, keine toten Artikel einbauen. Diesen Wunsch kann ich absolut unterstützen; das ist sehr im Sinne der Mehrheit der KVF. Die Bundesverfassung regelt den Grundsatz. Das ist stufengerecht, das ist - ich wiederhole - in Artikel 43a bereits enthalten. Und in Artikel 48a - auch das haben wir gehört - sind die Details weitgehend geregelt.
In diesem Sinn bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, Nichteintreten zu beschliessen.