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Killer Hans · Nationalrat · 2015-09-08

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen gerne aus der Beratung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zu diesem Thema. Die KVF hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 31. August 2015 nochmals mit dem Thema einer Verfassungsbestimmung zur Frage der Grundversorgung befasst. Ich erinnere Sie auch gerne daran, dass sich unsere Kommission anlässlich der Sitzung vom 6. Oktober 2014 ausgiebig mit der Grundversorgungsthematik befasste, dies auch im Rahmen der Diskussion um die Volksinitiative "pro Service public" respektive um einen allfällig zu beschliessenden Gegenvorschlag. Damals hat sich die Kommission knapp mit 13 zu 11 Stimmen für eine Verfassungsbestimmung entschieden.

Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2015 bekanntlich mit 101 zu 85 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage beschlossen. Der Ständerat hat dann in der Sommersession 2015 Festhalten an seinem Entscheid für Eintreten auf eine solche Verfassungsbestimmung beschlossen. Nach der Meinung der Kleinen Kammer soll in der Art der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante A ein neuer Grundsatzartikel in der Verfassung aufgenommen werden. Auch in der ständerätlichen Beratung waren die Entscheide aber sehr knapp. Der Antrag zur Variante A, wie er in der Fahne ersichtlich ist, wurde mit 20 zu 20 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Unsere Kommission war also aufgefordert, sich mit der Differenz auseinanderzusetzen. Nach den Grundsatzdiskussionen, wie wir sie hier im Nationalrat in der Herbstsession des letzten Jahres geführt hatten, tauchten in der neuerlichen Beratung keine neuen Argumente auf. Nach wie vor standen sich zwei Varianten gegenüber, nämlich eine doch eher deklaratorische Verfassungsbestimmung und der Verzicht auf eine unnötige Verfassungsbestimmung, weil in unserem Land keine Mängel in der Grundversorgung erkennbar seien. Dabei wurde beispielsweise auch der Grundsatz angeführt: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es dringend nötig, kein neues Gesetz zu machen."

Die Debatte in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zum Eintreten drehte sich im Wesentlichen eigentlich um die Frage der Wirkung eines Verfassungsartikels: Was dürfte oder müsste daraus resultieren?

Zu den Argumenten für eine Verfassungsbestimmung, wie wir sie in der Kommission gehört haben: Die Befürworter einer Verfassungsbestimmung sehen darin immer noch eine Verbesserung der Situation der Grundversorgung, vor allem in den Randregionen, ohne dies allerdings genauer definieren oder quantifizieren zu können. Man fürchtet sich zum Teil vor Entwicklungen wie Privatisierungen oder Auslagerungen und sieht die Grundversorgung dadurch infrage gestellt.

Zu den Argumenten gegen eine neue Verfassungsnorm: Vorerst ist daran zu erinnern, dass bereits heute in der Bundesverfassung, Artikel 43a Absatz 4, festgehalten ist, dass Leistungen der Grundversorgung allen Personen in vergleichbarer Weise offenstehen müssen. In der Botschaft des Bundesrates, welche wir seinerzeit zur Beratung im Mai 2013 zugestellt erhalten haben, ist die heutige Regelung und Rechtslage detailliert dargestellt. Es wird geschildert, wer wofür verantwortlich und wo dies in Gesetzen oder in der Verfassung bereits heute festgesetzt ist. Aus diesen und ähnlichen Überlegungen haben die Vertreter der Kommissionsmehrheit ihren Entscheid zum Nichteintreten begründet. Es wurde als nicht notwendig und nicht sinnvoll angesehen, noch einmal in einem Verfassungsgrundsatz zu wiederholen, dass sich Bund und Kantone für eine ausreichende und allen zugängliche Grundversorgung einzusetzen hätten.

Auch der Bundesrat schlägt in der Botschaft vor, keine neuen Regelungen zu diesem Thema zu machen und keine neuen Regelungen in die Verfassung aufzunehmen, da, wie Frau Bundespräsidentin Sommaruga gesagt hat - ich zitiere aus dem Amtlichen Bulletin -, "eine neue, allgemeine Verfassungsbestimmung einfach keinen wirklichen Mehrwert bringt. Die Grundversorgung wird nicht besser, wenn man allgemein in die Verfassung schreibt, dass man gerne eine gute Grundversorgung hätte." (AB 2015 S 362)

In der Abstimmung zum Eintreten hat unsere Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, das Geschäft nicht zu beraten, also nicht einzutreten.

Die Wirkung unseres heutigen Entscheids rufe ich hier noch kurz in Erinnerung: Wenn wir gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit Nichteintreten beschliessen, ist das Geschäft definitiv vom Tisch. Treten wir ein, wird nach der dann folgenden parlamentarischen Beratung letztlich das Volk darüber zu entscheiden haben, da es sich bekanntlich um einen Verfassungsartikel handelt.

Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen also, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die KVF hat dies, wie gesagt, mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden.

Die Kommissionsminderheit möchte die Beratung zu einer solchen Verfassungsbestimmung führen und beantragt, auf das Geschäft einzutreten. [PAGE 1351]