Hurter Thomas · Nationalrat · 2015-09-08
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-08
Wortprotokoll
Ich kann es gleich vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion wird diese Verfassungsbestimmung geschlossen ein weiteres Mal ablehnen, so, wie wir das bereits in der Frühjahrssession 2015 gemacht haben. Erstaunlicherweise hat sich der Ständerat einmal mehr für eine solche Verfassungsbestimmung ausgesprochen, obschon der [PAGE 1353] Kommissionssprecher im Ständerat explizit gesagt hat, dass mit dieser Verfassungsbestimmung und mit dieser Variante A überhaupt kein Anspruch bestehe, kein unmittelbarer Anspruch auf staatliche Leistung abgeleitet werden könne. Ja, dann frage ich die Herren und Damen des Ständerates: Warum haben Sie überhaupt Ja gestimmt? Man müsste vielleicht sagen, dass wir vor den Wahlen stehen, dann wüsste man einen Grund.
Die SVP ist der Meinung, dass die Grundversorgung genügend geregelt ist. Sie ist umfassend geregelt, und wir brauchen keine neuen Bestimmungen. Ich kann Ihnen fünf Gründe dafür nennen:
1. Die Grundversorgung wird heute erfolgreich sektoriell angewendet. Wir können Schwerpunkte setzen, und wir können das Vorgehen so optimieren.
2. Es wurde jetzt gesagt, man berücksichtige die Grundversorgung zu wenig. In der Bundesverfassung, in Artikel 43a Absatz 4, steht ja genau: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen." Die Grundversorgung ist also bereits geregelt.
3. Die Fahne mit den Varianten, die wir vor uns haben, lässt eigentlich grossen Interpretationsspielraum offen. Das haben Sie vorhin von den Fraktionssprechern bereits gehört. Jeder versteht unter Grundversorgung etwas anderes, und jeder kann etwas anderes hineininterpretieren.
4. Die Variante A enthält überhaupt keinen Anspruch und ist reine Symbolik. Sie ist absolut nicht aussagekräftig. Das wurde übrigens auch schon im Ständerat so gesagt.
5. Der Bundesrat hat mehr als einmal gesagt, dass eine solche Bestimmung absolut keinen Mehrwert hat.
Wir hier in Bern werden immer wieder gerügt, weil wir zu viele Gesetze machen. Hier haben wir die Möglichkeit, eine unnötige Verfassungsbestimmung zu verhindern. Ich bin überzeugt, dass wir damit sogar die Grundversorgung stärken.
Ich fasse zusammen: Die SVP will keine allgemeine Verfassungsbestimmung für die Grundversorgung, weil das keinen Mehrwert bringt, weil sie bereits heute in der Verfassung geregelt ist und weil wir das sektoriell korrekt anwenden. Mit einer solchen Verfassungsbestimmung könnte es sogar sein, dass Sie die Grundversorgung schwächen, dass schlussendlich die Randregionen eventuell darunter leiden müssten. Die vergangenen Jahre haben nämlich Folgendes gezeigt: Wenn eine benachteiligte Region oder ein Problem erkannt wird, lösen wir das hier drin über die Politik direkt, ohne dass wir eine allgemeine Verfassungsgrundlage - die wir notabene ja bereits haben - brauchen.
Deshalb wird die SVP-Fraktion ein zweites Mal das Nichteintreten unterstützen.