Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-08
Wortprotokoll
Sie haben dieses Geschäft im letzten März ausführlich diskutiert. Die wesentlichen Argumente liegen auf dem Tisch, und der Kommissionssprecher hat mich auch noch zitiert. Ich weiss gar nicht, ob ich Ihnen noch etwas Neues bieten kann. Ich werde mich also darauf beschränken müssen, Ihnen in Erinnerung zu [PAGE 1354] rufen, dass der Bundesrat der Ansicht ist, dass eine neue, allgemein formulierte Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung einfach keinen wirklichen Mehrwert bringt.
Es nützt der Grundversorgung nichts, wenn man in die Bundesverfassung etwas ganz Allgemeines hineinschreibt, wonach man eine bessere Grundversorgung haben wolle. Es ist klar - und daran zweifelt, glaube ich, auch niemand in diesem Saal -, dass die Grundversorgung für den Zusammenhalt in unserem Land von absolut zentraler Bedeutung ist. Die Schweiz steht in dieser Hinsicht auch gut da, wie Sie gerade auch feststellen, wenn Sie, was die abgelegenen Gegenden betrifft, den internationalen Vergleich machen. In diesen sind in unserem Land umfangreiche Leistungen verfügbar. Das heisst aber nicht, dass wir keinen Handlungsbedarf in einzelnen Bereichen haben. Doch dann geht es eben darum, konkrete Massnahmen zu ergreifen. Man muss für diese konkreten Probleme auch konkrete Lösungen finden, und diese Lösungen muss man ins jeweilige Gesetz hineinschreiben, zum Beispiel bei der Energieversorgung oder bei der Post.
In jenen Bereichen, für die der Bund zuständig ist, besteht bereits die nötige Verfassungsgrundlage, auf die Sie dann Ihre gesetzgeberischen Entscheide stützen können. Und wenn Sie bei gewissen Dossiers Entscheide gegen einen weiteren Ausbau der Grundversorgung gefällt haben, dann war es - seien Sie ehrlich! - nicht die fehlende Verfassungsgrundlage, die dazu geführt hat, sondern vielmehr waren es finanzpolitische oder andere Überlegungen. Es kommt aber hin und wieder vor, dass in einem bestimmten Bereich, wenn es zum Beispiel um eine neue Technologie geht, die entsprechende Verfassungsgrundlage fehlt; auch das kann durchaus vorkommen. Aber dann nützt eben eine allgemein formulierte Verfassungsbestimmung nichts. Vielmehr müssten Sie gezielt und differenziert im entsprechenden Bereich die nötige Verfassungsgrundlage schaffen.
Herr Nationalrat Fluri hat es soeben gesagt, ich möchte es hier wiederholen: Verschiedene Votanten, Vertreterinnen und Vertreter der Minderheit, haben gesagt, dass wir heute ein Zeichen setzen sollten, indem wir eine solche Verfassungsbestimmung aufnehmen. Die Bundesverfassung ist aber keine Zeichensammlung. Sie ist das Grundbuch unseres Rechtsstaates. Alle sollen sich darauf stützen können. Je klarer und je konkreter die Bundesverfassung ist, desto mehr können die Bürgerinnen und Bürger auch darauf vertrauen, dass das, was drinsteht, dann auch effektive Auswirkungen hat. Zeichensammlungen sind eben dazu da, vielleicht eine Stimmung aufzunehmen, doch das gehört nicht in die Bundesverfassung.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat der Ansicht ist, dass eine neue allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung keinen Mehrwert bringt und insofern auch nicht sinnvoll ist.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, Ihren Entscheid vom letzten März zu bestätigen und auf diese Vorlage nicht einzutreten.