Lehmann Markus · Nationalrat · 2015-03-11
Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer geht der Kommission entschieden zu weit. Sie ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, der völlig unnötig ist und dem Schweizer Wirtschaftsstandort schadet.
Dass man die Bevölkerung vor Lärmimmissionen schützen soll, ist unbestritten. In dieser Hinsicht wird denn auch enorm viel gemacht; es sind schon viele Millionen Franken verbaut worden. So haben die Landesflughäfen bereits heute die Nachtflüge geregelt. Die Situationen sind nicht ganz identisch, dennoch ist es sehr vernünftig geregelt. In Genf sind Starts und Landungen von 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr möglich, in Zürich von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr - in Ausnahmefällen bis 23.30 Uhr -, in Basel von 05.00 Uhr bis 24.00 Uhr, wobei nach 23.00 Uhr in der Regel noch fünf bis sechs Landungen erfolgen, und zwar von Postflügen, die nicht über Stadtgebiet führen. Das Landeregime in Zürich-Kloten wird sehr genau eingehalten; es gibt keine Landungen vor 06.00 Uhr. Das führt zur unhaltbaren Situation, dass die Flugzeuge aus Fernost rund um Zürich kreisen müssen, wenn sie zu früh eintreffen. Sie verbrennen unnötig Kerosin, dies über den Köpfen der Bevölkerung in der Umgebung von Zürich und im deutschen Nachbarraum.
Die parlamentarische Initiative verlangt zum Beispiel für Zürich nichts Neues, ausser dass sie verhindert, dass verspätete Abflüge dank der Ausnahmeregelung bis 23.30 Uhr durchgeführt werden dürfen. Das betrifft vor allem die Fernostflüge. Ohne diese Ausnahme müssten immer wieder ganze Flugzeuge geleert und müsste den nichttransportierten Fluggästen eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten werden. Es handelt sich dabei meistens um Flugzeuge mit über 200 Passagieren.
In Zürich wurden in den letzten zwanzig Jahren die Lärmimmissionen um einen Drittel reduziert. Auch die Zahl der Flugbewegungen hat abgenommen, obschon die Passagierzahlen gestiegen sind.
Zum Flughafen Basel: Frankreich unterstützt - zumindest für den Raum Basel - das Flugregime vollumfänglich und hat keine Probleme mit dem Lärmschutz, obschon viele Gemeinden im Elsass vom Flughafen betroffen sind. Auf der Schweizer Seite werden die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung eingehalten.
Die Gesundheitsargumente der Initiantin sind keineswegs stichhaltig oder belegt. Wenn man die marginale Verschärfung des Nachtflugverbots umsetzt, sind dies sicher keine stichhaltigen Argumente, da die Verschärfung mit Sicherheit [PAGE 306] keinen positiven und vor allem keinen messbaren Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung haben wird. Zudem haben alle drei grossen Flughäfen viele Millionen Franken in den Lärmschutz investiert. Denn man nimmt den Lärmschutz sehr ernst. Alle Massnahmen sind mit dem benachbarten Ausland abgesprochen und auch in deren Sinn.
Auf den volkswirtschaftlichen Schaden von Restriktionen mit erweiterten gesetzlichen Nachtflugverboten muss man nicht explizit eingehen. Denken Sie an die drei wichtigen Schweizer Wirtschaftsmetropolen, dann wissen Sie, was das bedeuten kann. Die Flughäfen müssen mit den jetzigen Betriebszeiten weiterarbeiten können, um konkurrenzfähig zu bleiben. Es hängen nämlich auch sehr viele Arbeitsplätze von den Betriebszeiten ab.
Ihre Kommission bittet Sie - dies mit 18 zu 6 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.