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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-03-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-03-11

Wortprotokoll

Die Motion Ihrer Aussenpolitischen Kommission möchte den Bundesrat beauftragen, eine Sorgfaltsprüfungspflicht und eine Berichterstattungspflicht für Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt vorzuschlagen. Wir haben jetzt von den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gesprochen. Sie wurden im Jahr 2011 im Menschenrechtsrat im Konsens verabschiedet, und von den wichtigsten Unternehmensverbänden werden sie unterstützt. Es gibt hier ein gemeinsames Vorgehen von Politik und Wirtschaft. Diese Uno-Leitprinzipien basieren auf drei Säulen: Die erste Säule ist der Schutz der Menschenrechte durch den Staat. Die zweite ist die Respektierung der Menschenrechte durch die Unternehmen; in diesem Sinne sind also die Unternehmen hier schon auch die richtigen Adressaten. Die dritte Säule ist das Recht auf Wiedergutmachung im Falle von erlittenen Menschenrechtsverletzungen durch wirtschaftliche Akteure. Gemäss diesen Uno-Leitprinzipien sollen die Unternehmen unter anderem einer Sorgfaltsprüfungspflicht, also dieser sogenannten Due Diligence, im Bereich Menschenrechte unterstellt werden.

Was will die Motion Ihrer Aussenpolitischen Kommission? Diese Motion will eine ähnliche Regelung, wie sie die Uno-Leitlinien vorsehen, und zwar will sie diese im schweizerischen Recht einführen. Diese Regelung soll sich auf eine Sorgfaltsprüfungspflicht und eine Berichterstattungspflicht erstrecken. Sie wissen vermutlich, dass die EU diesbezüglich kürzlich eine Richtlinie verabschiedet hat; diese muss von den Mitgliedstaaten bis im Jahr 2016 in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Gemäss dieser Richtlinie sind grössere Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen, unter anderem über Menschenrechte und Umwelt, in einem Lagebericht offenzulegen.

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