Lexipedia

AB 188803

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat am 1. September des letzten Jahres die heute vorliegende Motion beraten. Die Motion fordert den Bundesrat auf, den Bericht über die Verantwortung von Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt umzusetzen. Anlässlich der Beratung hat Ihre Kommission Herrn Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Justiz, angehört, Frau Lene Wendland, Beraterin für Unternehmen und Menschenrechte im Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte, und Frau Christine Kaufmann, Rechtsprofessorin an der Universität Zürich und Expertin im Themenbereich Wirtschaft und Menschenrechte.

Aufgrund der zunehmenden Brisanz und der starken Exponierung der Schweiz in diesen Fragen hat die APK-NR am 30. Oktober 2012 den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Auslandaktivitäten einer Sorgfaltsprüfungspflicht gemäss den Uno-Leitprinzipien von John Ruggie unterstellt werden können. Herr Ruggie ist der Uno-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und transnationale Unternehmen. Die vorliegende Motion, über die Sie heute befinden, verlangt, dass der Bericht umgesetzt wird. Was heisst das genau?

Die Motion formuliert die Erwartung, dass global agierende Unternehmen ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt wahrnehmen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Wahrnehmung der Sorgfaltsprüfungspflicht Teil einer sauberen Risikoanalyse ist und damit zur Verantwortung eines Unternehmens gehört. Es wird auch in Menschenrechts- und Umweltbelangen ein Hinschauen erwartet. Dies ist im Einklang mit einer breitabgestützten internationalen Entwicklung, die auf der Ausarbeitung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch John Ruggie basiert. Sämtliche Länder des Uno-Menschenrechtsrates, führende globale Wirtschaftsverbände sowie Organisationen der Zivilgesellschaft tragen diese Leitlinien mit.

Die Liste der verschiedenen Ansätze zur Umsetzung der Leitlinien ist lang. Gemeinsam ist aber allen die Sorgfaltsprüfung. Sie zieht sich wie ein roter Faden durch die verschiedenen Ansätze. Die Sorgfaltsprüfung, oder man könnte auch einfach von einem sauberen Risikomanagement sprechen, ist das Kernstück der Ruggie-Prinzipien. Entsprechend hat Herr Ruggie auch die vorliegende Motion als wichtigen Schritt zur Umsetzung der Leitlinien und als Beitrag zur Reduktion von Menschenrechtsverletzungen bezeichnet.

Die Sorgfaltsprüfung umfasst konkret drei Elemente: Erstens braucht es die Identifikation von Risiken, wonach ein Unternehmen wissen soll, wo es Probleme mit Menschenrechten und im Umweltbereich geben könnte; zweitens braucht es Massnahmen zur Senkung dieser Risiken; und drittens soll über die ersten beiden Schritte Bericht erstattet werden. Dabei geht es nicht um die Erfindung von neuen Prozessen und Verfahren, nein, es geht um die Integration von Aspekten der Menschenrechte und der Umwelt in bestehende Prozesse. Das ist auch ein Grund, weshalb die Leitlinien eine so grosse Unterstützung bei privaten und öffentlichen Akteuren erfahren haben.

Zahlreiche Schweizer Unternehmen nehmen ihre Verantwortung bereits heute wahr. Dazu zählen unter anderem grosse und bekannte Unternehmen wie Swiss Re, Nestlé, ABB oder Grossbanken im Rahmen der Thun-Gruppe. Diesen Akteuren will die Motion den Rücken stärken. Es gibt nämlich leider auch Unternehmen, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und damit gegenüber vorbildlichen Unternehmen unfaire Wettbewerbsvorteile haben, weil sie fahrlässig vorgehen. Ziel der Motion ist somit ein positiver Anreiz. Die Verhältnismässigkeit wird mit dieser Motion gewahrt: Ziel der Motion ist ein risikobasierter Ansatz, keine flächendeckende Massnahme. Entsprechend soll geprüft werden, ob kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen werden können.

Zwei Gründe waren für die Mehrheit Ihrer Kommission entscheidend: die Kohärenz und das Reputationsrisiko. Zuerst zur Kohärenz: Artikel 54 der Bundesverfassung hält fest, dass die Schweiz einen Beitrag zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen leistet. Entsprechend engagiert sich die Schweiz auch erfolgreich in internationalen Gremien. In den letzten Jahren hat sich in diesen Fragen sehr viel getan. In der Freihandelsthematik hat die Nachhaltigkeit an Bedeutung gewonnen. Dieses Jahr werden die Sustainable Development Goals, die globalen Nachhaltigkeitsziele, international diskutiert und vereinbart. Relevant ist auch, dass die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit einen besonderen Fokus auf fragile Staaten hat; sie sind besonders von diesen Fragen betroffen. Wenn wir dieses Engagement und die Bundesverfassung betrachten, dann sehen wir, dass es nicht kohärent wäre, die klare Erwartungshaltung nicht mit dieser Motion zu formulieren.

Weiter war für die Mehrheit Ihrer Kommission das Reputationsrisiko entscheidend. Die Schweiz trägt als Standort zahlreicher international tätiger Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte und die Respektierung des Umweltschutzes eine grosse Verantwortung. Die Verantwortung gilt gerade auch in Ländern mit ungenügender Rechtsstaatlichkeit. Kommt es zu Verletzungen von Menschenrechten oder gravierenden Umweltverschmutzungen durch Schweizer Konzerne im Ausland, besteht für die Schweiz und damit auch für all jene Unternehmen, die sich vorbildlich verhalten, ein Reputationsrisiko. Die Motion wird dieser Verantwortung gerecht und leistet somit einen Beitrag zur Senkung des Reputationsrisikos.

Die Minderheit anerkennt zwar, dass es Probleme gibt, sie möchte aber die weiteren internationalen Entwicklungen abwarten, bevor sie etwas unternimmt. Wir sind uns also fast alle einig, dass es einen Handlungsbedarf gibt. Die Minderheit möchte zuwarten. Die Mehrheit will jetzt aber einen Schritt vorwärts machen, ganz im Sinne von "Gouverner, c'est prévoir".

Die Kommission beantragt Ihnen in diesem Sinne mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Motion zuzustimmen.

AB 188803 | Lexipedia | Lexipedia