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Flach Beat · Nationalrat · 2015-03-11

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-11

Wortprotokoll

Wir behandeln jetzt drei Geschäfte, die im Kern allesamt dasselbe wollen: Es geht um ein Diskriminierungsverbot gegenüber Schwulen, Lesben oder Trans-Menschen, vor allen Dingen auch um einen Schutz gegen die rassistische Verunglimpfung.

Ich beginne mit der Standesinitiative Genf 13.304. Es geht hier darum, Artikel 8 der Bundesverfassung zu ändern und das Strafrecht anzupassen. Die Standesinitiative Genf fordert, dass in Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung der Begriff der "sexuellen Ausrichtung" in den Katalog der Diskriminierungsverbote aufgenommen wird. Es heisst dann also, dass niemand diskriminiert werden darf, "namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform" usw. Gleichzeitig fordert die Standesinitiative Genf, dass Artikel 261bis des Strafgesetzbuches, der Rassismus-Strafartikel, insofern geändert wird, als die "sexuelle Ausrichtung" ebenfalls in den Katalog aufgenommen wird.

Der Ständerat hat die Standesinitiative Genf im September 2014 behandelt und ihr mit 22 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge gegeben. Ihre Kommission hat dieser Standesinitiative mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben.

Im März 2013 hat unser Kollege Reynard die parlamentarische Initiative 13.407 eingereicht. Seine Initiative hat die gleiche Stossrichtung. Er fordert, dass Artikel 261bis des Strafgesetzbuches geändert wird; er fordert, dass die "sexuelle Orientierung" in diese Strafnorm aufgenommen wird.

Zum dritten Geschäft: Es handelt sich um eine Petition, die durch die Jugendsession im November 2013 eingereicht worden ist. Sie fordert eine vollständige rechtliche Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren in Bezug auf die Ehe und ein Ende der Diskriminierung homosexueller Personen und ihrer Kinder.

Die Kommission hat sich schon einmal mit dieser Thematik auseinandergesetzt, nämlich im Februar 2014 im Rahmen der Beratung der erwähnten parlamentarischen Initiative Reynard 13.407, "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung". Die Kommission gab ihr damals mit 14 zu 10 Stimmen Folge. Unsere Schwesterkommission entschied jedoch am 3. Juli 2014 knapp, mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihr keine Folge zu geben. Daher haben wir dieses Geschäft jetzt noch einmal hier im Rat und werden es gemeinsam mit Standesinitiative und Petition behandeln.

Die Kommission hat, wie gesagt, die Standesinitiative Genf und die parlamentarische Initiative Reynard unterstützt, die Petition der Jugendsession jedoch abgelehnt. Ich komme kurz zur Begründung: Der Kommission war es wichtig, zum Ausdruck zu bringen, dass sie das Anliegen der Petition ernst nimmt. Was die Jugendsession will, ist jedoch bereits in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen enthalten und auf den Weg gebracht. Vor allen Dingen ist es ein sehr breiter Ansatz, der ein komplettes Diskriminierungsverbot fordert, allerdings auch die Gleichstellung von Ehe, Konkubinat und ähnlichen Gesellschafts- und Lebensmodellen. Die Kommission hat die Petition deshalb abgelehnt; ich komme nachher noch kurz auf die Stimmenverhältnisse zu sprechen.

Worum geht es im Grunde? Im Grunde geht es darum, dass es heute nicht möglich ist, aufgrund des Rassismus-Strafartikels Anzeige zu erstatten und sich zu wehren, wenn Schwule, Lesben oder Transsexuelle usw. pauschal verunglimpft, beleidigt und diskriminiert werden. Dieser Straftatbestand fehlt im Strafgesetzbuch. Man kann sich fragen - und das hat die Kommission ausgiebig getan -, ob es tatsächlich notwendig ist, auch die Verfassung hinsichtlich dieses Diskriminierungstatbestandes zu ergänzen. Die Kommission ist wie der Kanton Genf zum Schluss gekommen, dass es in dieser Phase sehr wohl Sinn macht, darüber zu diskutieren.

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid aus dem Jahre 2010 festgehalten, dass eine pauschale Verunglimpfung und Diskriminierung von Schwulen in einer öffentlich zugänglichen Zeitschrift nicht zu verurteilen sei, insbesondere deswegen, weil damals gerade ein von unserem Kollegen Jositsch eingereichter Vorstoss (09.3395) abgelehnt worden sei. Das Bundesgericht hat mit diesem Entscheid also gezeigt, dass es für eine Anpassung in diesem Bereich offen ist. Es ist notwendig, dass wir die Sache jetzt an die Hand nehmen.

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.