Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-12-13
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Es ist auch in dieser Diskussion überdeutlich geworden, dass die Wahrnehmung der Wiederaufbereitung sehr unterschiedlich und auch sehr emotional gefärbt ist. Selbst die Beurteilung von Experten, zu denen ich unseren Kollegen Plattner natürlich zähle, ist offensichtlich unterschiedlich. Für uns Laien ist es natürlich dann relativ schwierig, in dieser Situation zu einem Entscheid zu kommen. Ich möchte trotzdem versuchen, nur noch in zwei, drei Punkten darzulegen, warum die Kommissionsmehrheit aus rationalen Gründen der Ansicht gewesen ist, es sei vertretbar, die Wiederaufbereitung nicht zu verbieten.
1. Ob das Verfahren wirtschaftlich ist oder nicht, muss nicht unser Problem sein, das ist das Problem der Werke, der [PAGE 1015] Unternehmen. Sie müssen wissen, ob sich das lohnt oder nicht.
2. Zur Umweltbelastung bei den Wiederaufbereitungsanlagen: Herr David hat selbst darauf hingewiesen und man kann es in der Botschaft auf Seite 2734 nachlesen, dass immerhin ein Kompromiss geschlossen worden ist, wonach "die vor allem durch Einleitungen aus Wiederaufarbeitungsanlagen verursachten Konzentrationen an künstlichen Isotopen bis zum Jahr 2020 praktisch auf Null reduziert und bei natürlichen Substanzen der in der Umgebung vorhandene Radioaktivitätsgehalt kaum mehr überschritten werden".
Auch mit der Lösung des Bundesrates dürfen die bestehenden Verträge weiterhin erfüllt werden. Wie Herr Hofmann ausgeführt hat, ist für die Zeit, die nachher kommt, die Wiederaufbereitung aus rein praktischen und technischen Gründen für die Schweiz gar kein so grosses Problem. Die Wiederaufbereitungstechnologie wird Fortschritte machen, wie das auch Herr Inderkum festgestellt hat. Auch hat die Anlage von La Hague am 4. Oktober 2001 das Umweltmanangementzertifikat ISO 14001 erhalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das möglich wäre, wenn die Verseuchung wirklich so gross wäre.
3. Noch ein Wort zum Missbrauch des Plutoniums, das bei der Wiederaufbereitung abgespalten wird. Wie gesagt, ich bin Laie, ich muss mich auf die Aussagen der Experten verlassen können. Diese sagen, dass in dreissig Jahren friedlicher Wiederaufbereitung nichts von diesem Plutonium für militärische Zwecke verwendet worden ist. Sicher ist eines: Die Schweiz hat alles Plutonium zurückgenommen und wird das, was technisch noch nicht so weit ist, selbstverständlich zurücknehmen. Plutonium aus schweizerischen abgebrannten Brennstäben kommt sicher nicht in den militärischen Kreislauf.
Es ist natürlich klar, dass die Wiederaufarbeitungsanlagen verletzlich sind. Das hat Herr Escher gesagt, und es wäre vermessen, dies in Abrede zu stellen, nach allem, was passiert ist. Ich glaube, das müssen wir akzeptieren, das ist so. Hier kann man vielleicht lediglich festhalten, dass der schweizerische Anteil an wiederaufgearbeiteten Brennelementen in Tonnen in Sellafield 1 Prozent und in La Hague 2,3 Prozent ausmacht. Es kann also nicht so sein, dass diese Anlagen stillgelegt werden, wenn wir auf die Wiederaufarbeitung verzichten. Natürlich kann man sagen, es sei eine moralische, ethische Verpflichtung, nicht auch noch dazu beizutragen, diese Anlagen zu betreiben. Aber vielleicht sollte man doch für die Zukunft diese Möglichkeit nicht ganz ausschliessen; vielleicht kann das in Zukunft eben auch besser gemacht werden.
Abschliessend: Sollten sie dem Antrag der Minderheit II (Inderkum) zustimmen wollen, dann müssten Sie jetzt bei Artikel 9 zuerst der Mehrheit zustimmen. Wenn Sie bei Artikel 9 dem Antrag der Minderheit I (David) zustimmen, gibt es ein totales Verbot, und der Eventualantrag der Minderheit II ist vom Tisch.