Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14
Wortprotokoll
Ich beginne mit der zweiten Motion, in welcher es um die doppelte Typengenehmigung geht. Der Motionär unterliegt hier wohl einem Irrtum. Wir haben nämlich keine Doppelspurigkeit, indem in der Schweiz weder eine doppelte Fahrzeugprüfung noch eine doppelte Typengenehmigung durchgeführt wird. Die Motorfahrzeuge haben wir bei den Bilateralen I mit dem Abkommen über die Anerkennung von Konformitätsbewertungen, MRA, geregelt. Seither anerkennt die Schweiz in der EU anerkannte Fahrzeuge. Das Astra stellt deshalb lediglich noch das Datenblatt, das es aus der EG-Gesamtgenehmigung herausfiltert, den kantonalen Vollzugsbehörden elektronisch zur Verfügung. Dieses Datenblatt ist die Grundlage für die Ausstellung der individuellen Fahrzeugdokumente. Es findet heute also weder eine Typengenehmigung statt noch sonst eine strassenverkehrsamtliche Prüfung. Das ist falsch, Herr Nationalrat.
Das Astra könnte jetzt auch auf dieses Datenblatt verzichten. Dann müssten die Kantone, die Fahrzeugs- und Versicherungswirtschaft und auch die kantonalen Strassenverkehrsämter das einfach selber machen. Das wäre ein bisschen weniger Aufwand für das Astra und entsprechend mehr Aufwand für die Wirtschaft. In diesem Bereich wünschen die Kantone, die Versicherungen und die beteiligten Fahrzeugimporteure, gerade aus Kostengründen, dass es bei der zentralen Lösung bleibt. Das ist das, was die Neufahrzeuge anbelangt. Es war ein Irrtum in der Formulierung Ihrer Motion.
Die erste Motion, die vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen, betrifft dann alle Fahrzeuge, sie betrifft auch Occasionen usw. Das ist ein bisschen ein anderer Fall. Hier haben wir seit dem 1. Mai 2012 die Praxis, dass die schweizerischen Zulassungsbehörden bei solchen direktimportierten Personenwagen mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung nur noch prüfen, ob das Fahrzeug mit den Angaben auf den Dokumenten übereinstimmt.
Das ist eine sogenannte Identifikationsprüfung, die hier noch stattfindet. Auf alle anderen Prüfungen, insbesondere technische Funktionsprüfungen, wird verzichtet. Wenn Sie jetzt noch weiter gehen und sogar einfach alle in der EU genehmigten Fahrzeuge mit einem Alter bis zu zwölf Monaten und bis zu 2000 Kilometern zulassen, haben Sie hier natürlich an sich eine Delegation der Identifikationsprüfung an Dritte respektive an den Eigentümer. Dieser müsste dann selber schauen, ob das ihm gelieferte Fahrzeug auch tatsächlich das gekaufte ist; und auch die Kantone müssten hier selber überprüfen, ob Dokumente und Fahrzeug übereinstimmen. Das erachten wir im Interesse der Verkehrssicherheit und des Konsumentenschutzes als nicht ergiebig, zumal auch hier der Aufwand für diese Prüfung nicht gross ist.
[VS]