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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-12-13

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Ich werde für die Begründung des Antrages der Minderheit II nicht ganz so viel Zeit beanspruchen wie Herr David für die Minderheit I, aber ich möchte dem Antrag doch einige politische Überlegungen vorausschicken. Die Energiepolitik - konkret: das Verhältnis zur Kernenergie - gehört unbestreitbar zu denjenigen Politikbereichen, in denen die schweizerische Nation gespalten ist. Man muss wahrlich kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die kernenergiepolitische Diskussion, die wir bereits in den Achtzigerjahren in aller Härte und Schärfe hatten, mit den beiden Initiativen wieder entfacht werden wird.

Der Bundesrat - das haben wir gehört - versteht das Kernenergiegesetz als indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen. Er will damit einen Ausweg aus der verfahrenen energiepolitischen Diskussion schaffen. Es ist ihm in dieser Zielsetzung beizupflichten, und er ist von uns dabei zu unterstützen. Daher ist das Kernenergiegesetz so zu konzipieren, dass es dieser anspruchsvollen Zielsetzung gerecht wird. Man hat sich dabei allerdings dessen bewusst zu sein, dass es einen beachtlichen Kreis von Bürgerinnen und Bürgern gibt, die prinzipiell und fundamental gegen die Kernenergie eingestellt sind und die daher dem Kernenergiegesetz - ich möchte sagen: wie immer dieses ausgestaltet ist - nicht zustimmen werden. Daneben gibt es aber auch einen Kreis, der der Kernenergie kritisch ablehnend bis kritisch zustimmend gegenübersteht, und ich meine, es ist vor allem darauf zu achten, dass wir diese Kreise für das Gesetz gewinnen.

Nachdem ich dies festgestellt habe, halte ich zunächst dafür, dass es sicher richtig ist, die Option Kernenergie zu wahren. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich und allgemein darauf hinzuweisen und zu unterstreichen, dass niemand weiss, wie sich die Dinge entwickeln werden. Gerade die Ereignisse der zweiten Hälfte dieses Jahres - New York, Zug, Zürich, Swissair - haben gezeigt, dass Dinge eintreten können, die man bislang nicht für möglich gehalten hätte und die auch Entwicklungen, welche als voraussehbar angesehen werden, in völlig andere Richtungen gleiten lassen können. Dies gilt eben insbesondere auch für den Bereich der Energiepolitik.

Es stellt sich nun die Frage: Welches sind denn die wesentlichen Elemente, die zur Wahrung der Option Kernenergie erforderlich sind? Sicher müssen die bestehenden Kernkraftwerke so lange betrieben werden können, als sie technisch intakt und sicher sind. Hier scheint es mir wichtig, zu verhindern, dass die bestehenden Werke gleichsam auf dem Schleichweg in neue Anlagen umgewandelt werden können, und ich möchte auch einmal auf etwas hinweisen, was die Kommission im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates [PAGE 1012] noch verbessert hat. Wir werden das dann bei Artikel 64 Absatz 1 und bei den Übergangsbestimmungen sehen. Richtig ist sicher auch, dass die Option Kernenergie in dem Sinne gewahrt wird, dass auch neue Kernkraftwerke möglich sind, wobei selbstverständlich die zu erfüllenden Voraussetzungen so ausgestaltet sein müssen, dass mit Sicherheit davon ausgegangen werden darf, dass eine Rahmenbewilligung nur dann erteilt werden wird, wenn die Umstände eine solche zwingend erfordern. Wenn man die Vorlage aus diesem Blickwinkel beurteilt, dann darf man feststellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Nun stellt sich die Frage, ob auch die Wiederaufarbeitung ein wesentliches Element für die Aufrechterhaltung der Option Kernenergie sei. Hier bin ich anderer Meinung als die Mehrheit der Kommission. Die Wiederaufarbeitung ist für die Wahrung der Option Kernenergie nicht erforderlich, da ja noch genügend Uran vorhanden ist. Auf der anderen Seite - ich möchte es trotz den Ausführungen von Herrn Kollege David sagen - ist natürlich Wiederaufarbeitung im Grunde nichts anderes als Recycling und macht von daher gesehen grundsätzlich - ich betone: grundsätzlich - Sinn. Die heutige Technologie ist aber - da stimme ich mit einigen Vorrednern überein - unwirtschaftlich, sie ist umweltgefährdend, und sie ist zurzeit offensichtlich nicht sicher genug.

Ich teile daher die Auffassung, dass die Wiederaufarbeitung die Pièce de Résistance dieser Vorlage sein wird. Daher erachte ich es als politisch falsch, diese Vorlage mit der Zulassung der Wiederaufarbeitung - wenn auch mit Leitplanken, wie die Mehrheit der Kommission dies vorschlägt - zu belasten.

Auf der anderen Seite ist aber nicht zu verkennen, dass die Technologie der Wiederaufarbeitung mit Sicherheit nicht stillstehen wird und dass Verfahren entwickelt werden, welche die erwähnten Mängel und Unsicherheiten beseitigen werden.

Daher beantragt meine Minderheit ein Moratorium. Die Wiederaufarbeitung soll für eine Frist von zehn Jahren verboten werden; diese Frist beginnt am 1. Juli 2006. Warum am 1. Juli 2006? Weil damit die bestehenden Verträge noch abgewickelt werden können, was übrigens auch der Bundesrat so will. Die Frist von zehn Jahren könnte dann mit einem einfachen Bundesbeschluss, also mit einem Bundesbeschluss, der nicht dem fakultativen Referendum untersteht, um weitere zehn Jahre verlängert werden. Wenn wir das auf der Zeitachse sehen, sprechen wir damit - bei einer Verlängerung - von einem Zeitraum bis 2026.

Die Frage ist: Was passiert dann, wenn diese Frist - allenfalls verlängert - abgelaufen sein wird? Rechtlich gesehen Folgendes: Die Wiederaufarbeitung wäre nicht mehr verboten, aber politisch wären wir natürlich völlig frei. Wenn die Verhältnisse von uns - bzw. von unseren Nachfolgern - nach wie vor so beurteilt würden wie heute, dann könnten wir das Gesetz ohne weiteres wieder ändern, in dem Sinne, dass die Wiederaufarbeitung weiterhin verboten sein soll.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es sich bei meinem Minderheitsantrag formell um einen Eventualantrag handelt - für den Fall, dass die Mehrheit hier obsiegt. Es sei auch noch darauf hingewiesen, dass in formeller Hinsicht, wie von der Kommissionssprecherin bereits gesagt wurde, ein Zusammenhang mit Artikel 104 Absatz 2 besteht, wo Sie dann den eigentlichen Text des Moratoriums finden werden.