Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2015-09-14
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Guter Rat ist teuer. Das sagten sich wohl die Initiantinnen und Initianten, als sie die Volksinitiative mit dem trügerischen Titel "Pro Service public" lancierten und sich dabei mit niemandem aus der politischen Welt, mit niemandem aus der Wirtschaft, mit niemandem aus den Gewerkschaften und mit niemandem aus den durch die Initiative betroffenen Unternehmungen absprachen.
Im ersten Passus ihres Verfassungsartikels sehen die Initiantinnen und Initianten ein Gewinnverbot vor; dazu wurde vieles gesagt, ich will nicht alles wiederholen. Ein Gewinnverbot schadet einer zeitgemässen und garantierten Grundversorgung natürlich ebenso wie das im selben Passus vorgesehene Quersubventionierungsverbot. Ein Gewinn- und ein Quersubventionierungsverbot sind geradezu eine Absurdität für eine Unternehmung wie die Swisscom, welche dadurch gar keine Rückstellungen und keine Reserven mehr bilden und nicht mehr in neue Technologien investieren könnte. Die ehemaligen Bundesbetriebe wurden ja vor noch nicht allzu langer Zeit liberalisiert, privatisiert und den Marktkräften ausgesetzt. Es wäre absurd, sie jetzt mit einem solchen Gewinn- und Quersubventionierungsverbot zu strangulieren, während jede Aktiengesellschaft tun und lassen kann, was sie will.
Geradezu verheerend wäre das Quersubventionierungsverbot beim öffentlichen Verkehr, ist es doch gerade das Wesen eines guten und flächendeckenden Service public, dass die Versorgung gewisser Regionen wie etwa der Bergregionen durch die hochrentablen Linien zwischen den Städten mitfinanziert werden kann. Dasselbe gilt für die Post: Sie muss ihre Gewinne für die Gewährleistung der Grundversorgung einsetzen können. Das Verbot der Quersubventionierung würde hier wie dort nichts anderes als einen Abbau bedeuten. Ein Abbau muss unter allen Umständen verhindert werden. Die Liberalisierung der ehemaligen Bundesbetriebe hat die Möglichkeiten sogenannter Quersubventionierungen ohnehin bereits extrem und damit zu sehr eingeschränkt.
Die Forderung in Absatz 2 nach fairen Löhnen könnte auf den ersten Blick ja noch positiv gewertet werden, doch sind gerade diese ehemaligen Bundesbetriebe keineswegs Beispiele für Unternehmen mit unverschämten Kaderlöhnen. Da gäbe es andernorts gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Ich verweise auf die Explosion der hohen Löhne im Pharma-, im Chemie-, im Bankensektor; dort, wo sich die Kluft zwischen den Lohnkategorien in den letzten Jahren massiv vergrössert hat, wo die Löhne in den höchsten Etagen - die vor allem von Männern bevölkert sind - auch auf Kosten der mittleren und tiefen Löhne zugenommen haben. Dort besteht Handlungsbedarf, dort sollte man handeln, um das Auseinanderklaffen der Löhne und Einkommen in unserem Land zu verhindern. Dort besteht auch ein zusätzlicher Besteuerungsbedarf. Ich denke an die Boni-Steuer, die wir von unserer Seite schon lange und weiterhin fordern, um im Bereich der höchsten Einkommen - garniert und dekoriert mit Boni - dem Gebot der Besteuerungsgerechtigkeit nachzukommen, um dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden, das unsere Bundesverfassung hochhält.
Wir lehnen die Volksinitiative "pro Service public" also ab. Ich ersuche Sie, die Initiative ebenfalls zur Ablehnung zu empfehlen, weil sie eine Mogelpackung ist und ganz genau das Gegenteil dessen bewirken würde, was sie verspricht.
Noch ein Element zu den Löhnen: Den Hauptregelungsbedarf haben wir im Bereich der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann; diese wird hier drinnen ein Hauptthema der nächsten Legislatur sein müssen.