Schläfli Urs · Nationalrat · 2015-09-14
Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-14
Wortprotokoll
So klein unser Land auch sein mag, kulturell und topografisch ist es sehr heterogen. Diese Eigenschaft stellt für unsere Grundversorgung täglich eine grosse Herausforderung dar. Die abgelegenen Gebiete wollen die Postzustellung, die für den Stadtbewohner als selbstverständlich gilt, gesichert haben. Dasselbe gilt für alle anderen Dienstleistungen der Grundversorger, auch wenn natürlich jeweils die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss.
Ich denke, dass die Initianten genau diese Absicht hatten. Das denkt man zumindest, wenn man den Titel liest. Mit dem vorliegenden Text jedoch könnte genau das Gegenteil eintreffen. Quersubventionierungen, wie sie der Text verbieten will, ermöglichen gerade die Grundversorgung in abgelegenen Gebieten zu vernünftigen Tarifen. Das Beispiel der Post zeigt deutlich, dass die rentablen Poststellen die wenig rentablen mitfinanzieren. Dank diesem Mechanismus kann die Postzustellung in allen Gegenden der Schweiz zum gleichen Tarif erfolgen. Wir wollen, dass der Briefversand in Zürich gleich viel kostet wie im hintersten Tal und dass er für alle bezahlbar bleibt. Ohne diese Quersubventionierung wäre dies nur schwer möglich, oder er müsste mit Bundesgeldern subventioniert werden. Und das wollen wir letztlich nicht.
Auch für die Kohäsion unseres Landes brauchen wir einen flächendeckenden und funktionierenden Service public, auch wenn er etwas kostet. Das muss es uns wert sein. Die Frage, was wir für Ansprüche an diese Unternehmen der Grundversorgung stellen und welche Erwartungen wir haben, sei aber erlaubt. Wir fordern viel und erhalten auch viel. Im internationalen Vergleich sind unsere Betriebe an vorderster Stelle punkto Qualität, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit. Dies soll so bleiben, aber dafür braucht es keinen weiteren Verfassungsartikel.
Unser System ermöglicht es jederzeit, allfällige Lücken zu schliessen oder notwendige partielle Verbesserungen in der Grundversorgung zu erreichen. Dazu müssen wir den Unternehmen aber auch den notwendigen Spielraum lassen. Und diesen Spielraum gewähren wir ihnen, indem sie Gewinn machen können und sogar sollen. Weiterentwicklung und Anpassungen an neue Technologien und die entsprechenden Investitionen dazu können nur sichergestellt werden, wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind.
Der Initiativtext will das jedoch weitgehend verbieten. Damit würde die Innovationskraft deutlich geschwächt, was sich auf den Service public negativ auswirken würde. Letztlich wären die Betriebe in ihrer Existenz gefährdet, da sie sich täglich mit der Konkurrenz messen müssen. Über 100 000 Menschen sind bei diesen Grundversorgern beschäftigt und erwirtschaften gegen 30 Milliarden Franken Umsatz. Wir alle wissen, dass die Grundversorger ihre sozialen Pflichten gegenüber ihrer Belegschaft erfüllen. Es ist also allgemein von hohem volkswirtschaftlichem Interesse, dass diese Betriebe für die Zukunft gut aufgestellt sind. Lassen wir ihnen den nötigen Freiraum.
Diese Initiative ist mit ihrem Wortlaut falsch, auch wenn die Idee dahinter richtig ist. Wir haben heute einen qualitativ guten und flächendeckenden Service public. Gefährden wir ihn nicht unnötig, empfehlen wir diese Initiative deshalb zur Ablehnung.