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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2015-09-14

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14

Wortprotokoll

Endlich steht eine Initiative zur Debatte, welche den Service public stärken will! Leider wird die Hoffnung rasch zerstreut. Im Frühling weigerte sich dieses Parlament, überhaupt auf die Forderung einzutreten, die Grundversorgung in der Verfassung sauber zu definieren - eine leider verpasste Chance. Wäre das vorliegende Geschäft nicht eine Volksinitiative, würden wir, in diesem Fall meines Erachtens zu Recht, auf das Eintreten verzichten.

Was wir brauchen in unserem Land, ist eine gesicherte Grundversorgung und nicht eine Polemik über die Erarbeitung von Mitteln für Investitionen. Als Gewerkschafter bei der [PAGE 1524] Gewerkschaft des Verkehrspersonals war ich auch wieder mitbeteiligt an den Verhandlungen für einen neuen GAV mit SBB und SBB Cargo im vergangenen Jahr. In schwierigen Verhandlungen wurden schlussendlich akzeptable und vertretbare Lösungen gefunden, sodass fristgerecht wieder ein neuer GAV für die über 25 000 Angestellten in Kraft treten konnte. Somit ist auch meine Interessenbindung bekanntgegeben. Doch einige Hundert Mitarbeitende - es gilt eine Limite von maximal 5 Prozent - sind nicht dem GAV unterstellt.

Inwieweit zu hohe oder gar exzessartig hohe Löhne gewährt werden, lässt sich nicht so einfach beantworten. Die Höchstlöhne der Spitze werfen im Vergleich zu den Löhnen bei den Bundesspitzenbeamten allerdings berechtigte Fragen auf. Die dürfen, sollen und müssen auch gestellt werden. Mit der Volksinitiative "1:12 - Für gerechte Löhne" hätten wir bereits eine Vorlage gehabt, welche eine überfällige Mässigung der Unersättlichen zur Folge gehabt hätte. Mit einer Pflicht zu einem GAV für alle Angestellten bei den bundesnahen Betrieben könnte diese Problematik ebenfalls gelöst werden.

Den bundesnahen Betrieben die Möglichkeit zu entziehen, Gewinn zu erwirtschaften, wäre bei der gegenwärtigen Aufstellung dieser Betriebe nicht zielführend. Vielmehr würde die Frage aufgeworfen, wer Investitionen und Entwicklungen zu finanzieren hätte. Es war ja nicht gerade ein linkes Anliegen, die Bundesbetriebe in spezialgesetzlichen Aktiengesellschaften zu organisieren. Die mehrheitlich verlangte Eigenwirtschaftlichkeit dient jedenfalls nicht dazu, diese Aktivitäten näher an die staatliche Brust bzw. in eine engere Führung zu nehmen.

Wollten wir eine Reintegration dieser Betriebe in den Bund diskutieren, würde ich mich einer Diskussion sehr gerne stellen. Was die Service-public-Betriebe und die Beschäftigten jetzt brauchen, ist nicht weitere Verunsicherung, sondern sind gesicherte Rahmenbedingungen. Das Bekenntnis zu einem effizienten, gut organisierten und laufend zeitgemäss weiterentwickelten Service public drückt sich nicht in einer Zustimmung zur vorliegenden Initiative und schon gar nicht im offenbar trendigen Bashing gegen unseren Staat und die staatsnahen Betriebe aus. Die unpassenden Witze über angebliche Eigenschaften früherer Beamter rufen auch kaum noch Lacher hervor, da es hinlänglich bekannt ist, welche Produktionssteigerung, Zunahme an Arbeitsdichte und Stress, mit vielen Reorganisationen und Umstrukturierungen, gerade auch von diesem Personal zu leisten, zu tragen oder auch nur schon zu erdulden waren.

Fakt ist, dass wir in unserem Land preiswerte staatliche und staatsnahe Leistungen in guter Qualität und von dienstleistungsorientierten, zuverlässigen und motivierten Angestellten erhalten. Die einzelnen Ausnahmen bestätigen diese Regel. Wir müssen bereit sein, diese Qualität und dieses Angebot mit ausreichenden Mitteln zu finanzieren und auch sicherzustellen. Unser Staat darf nicht mit unzähligen Sparaufträgen kaputtgespart werden.

Die Initiative "pro Service public" weckt falsche Erwartungen, welche diese Vorlage in keiner Art und Weise erfüllt. Nutzen wir die echten Gelegenheiten zur Stärkung des Service public. Das Gütertransportgesetz hätte uns vergangene Woche die Gelegenheit zum Tatbeweis gegeben: definierte Leistungen in die Grundversorgung aufnehmen, klare Verlagerungsziele definieren und die Eigenwirtschaftlichkeit als Staatsaufgabe weglassen. Die Steuerzahlenden dieses Landes sollen weiterhin Anspruch darauf haben, dass eine Grundversorgung, ein Service public angeboten und sichergestellt wird, und zwar ohne die Annahme dieser Initiative, die faktisch eher ein Projekt contra als eines pro Service public darstellt.