Killer Hans · Nationalrat · 2015-09-14
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-14
Wortprotokoll
Diese Volksinitiative hat zum Ziel, dass Bundesbetriebe wie SBB, Swisscom, Post, Ruag usw. künftig nicht mehr Gewinne zu erzielen hätten, wie es für Unternehmen notwendig ist. Sie müssten "in erster Linie der Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service bieten"! Das würde nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass diese Unternehmen durch eine Tiefpreispolitik ohne Gewinn geschäften müssten und keine Eigenkapitalien für Investitionen bilden könnten. Wir haben das von einigen Votanten bereits gehört. Ebenfalls betroffen sind zweifellos die Niveaus der Löhne in diesen Unternehmungen.
Die in der Initiative formulierten Ziele sind also: In Artikel 43b Absatz 1 der Bundesverfassung soll festgelegt werden, dass der Bund im Bereich der Grundversorgung keine Gewinne anstrebt. In Absatz 2 würde festgesetzt, dass diese Maxime auch für Unternehmen gelten soll, welche in der Grundversorgung einen gesetzlichen Auftrag haben. Bezüglich der Höhe der Entlöhnung würde geregelt, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden nicht höher als jene in der Bundesverwaltung sein dürften.
Insgesamt würden wir mit diesen Neuerungen in die Zeit der Siebziger- und Achtzigerjahre des letzten Jahrhunderts zurückgehen, als jene Betriebe noch reine Staatsanstalten waren. Im Rahmen der Verselbstständigung der Staatsanstalten wurden deren Eigentumsverhältnisse, Firmenorgane und Geschäftsführung gemäss den im Aktienrecht geltenden Rechten und Pflichten geregelt. Die Unternehmungen sollten sich am Markt behaupten. Das ist eigentlich auch recht erfolgreich gelungen!
Es würde sich mit den Forderungen dieser Initiative nun aber die Frage stellen, ob die bewusst gewählte Rechtsform dieser in die Selbstständigkeit geschickten Bundesbetriebe überhaupt noch die richtige wäre: Das Erwirtschaften von Gewinn gehört zwingend zu den Aufgaben von Aktiengesellschaften, egal in welchem Besitz sie sind. Nur das Erwirtschaften von Eigenkapital ermöglicht den Unternehmungen zu investieren und sich zu entwickeln. Gewinnausschüttungen oder Dividenden sind die Rendite des vom Aktionär eingesetzten Kapitals; das ist wichtig, zumal ja die vom Bund eingesetzten Kapitalien in der Regel aus Steuereinnahmen stammen und nicht ohne Ertrag eingesetzt werden sollen.
Änderungen der bisherigen gesetzlichen Regelung hätten für die öffentliche Hand auch finanzielle Konsequenzen - auch das haben wir heute schon gehört. Dem Bund würden gemäss der Jahresrechnung 2013 immerhin rund 940 Millionen Franken fehlen, den Kantonen und Gemeinden rund 280 Millionen. Es gibt natürlich keine Gewähr, dass der Gewinn so bleibt, es hängt von der Wirtschaftslage ab; aber angesichts der heutigen Finanzlage der öffentlichen Hand wäre der Wegfall solcher Erträge sehr schmerzlich und nicht zu kompensieren. Ausserdem: Wenn sich die Unternehmungen nicht mehr an der Erzielung von Gewinn und der Bildung von Eigenkapital orientieren dürfen, schwächt man ihre Finanz- und Wirtschaftskraft. Stellen Sie sich vor, wie zum Beispiel Ruag oder Skyguide, die voll im Markt sind, ihre Existenz wahren sollten. Oder stellen Sie sich die Swisscom als nichtgewinnorientierte Unternehmung ohne wesentliche Eigenmittel - und mit riesigem Investitionsbedarf - in einem stark umkämpften Markt vor.
Noch ein Wort zum Service public: Wo es nötig ist, ist die öffentliche Versorgung, also der Service public, geregelt, zum Beispiel bei der Post im Postgesetz; auch beim öffentlichen Verkehr kennen wir solche Regelungen - es funktioniert. Also dürfen wir nicht anfangen, irgendwelche Türen für Detailregelungen zu öffnen. Die Schweiz verfügt heute über einen Service public, der bis in die hintersten Täler weitgehend funktioniert. Rufen wir keine Geister, die wir nicht mehr loswerden! Wir von der SVP-Fraktion sehen keinen Anlass, an den bisherigen Regelungen etwas zu ändern, und es braucht auch keinen Gegenvorschlag zu dieser Initiative.
Unsere Fraktion wird diese Initiative aus Überzeugung zur Ablehnung empfehlen. Wir sehen keinen Anlass, am heutigen funktionierenden, marktgerechten System etwas zu ändern.