Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-13
Wortprotokoll
Seit ich in der eidgenössischen Politik mitmache, seit 1979, gab es sieben Initiativen, die die Kernenergie betroffen haben. Eine, die Moratoriums-Initiative, wurde angenommen, alle anderen wurden abgelehnt. Seit den Neunzigerjahren gab es zahlreiche energiepolitische Dialoge. Es gab Konfliktlösungsgruppen betreffend radioaktive Abfälle. Es ist nichts dabei herausgekommen. Die Umweltorganisationen haben sich zurückgezogen. Betreffend Wasserkraft gab es als Resultat Vorschläge für Konfliktlösungsverfahren. Bei den Übertragungsleitungen ist ein Resultat herausgekommen, nämlich einen Sachplan zu erstellen. Dann folgte der Energiedialog, 1996 und 1997, mit dem Erfolg, dass Mitte 1997 in einer Zwischenbilanz unseres Departementes festgestellt werden konnte, dass die KKW weiterbetrieben werden, solange sie sicher sind, dass es dafür aber in diesem Gesetz ein fakultatives Referendum für neue KKW geben solle. Dann gab es eine Arbeitsgruppe "Eneregie-Dialog Entsorgung" unter der Leitung von Professor Ruh, wo es zu keiner Einigung kam. Anfang 1999 fanden dann Gespräche mit Bundesrat Couchepin und mir statt, sowohl mit den KKW-Betreibern als auch mit ihren Gegnern und den Kantonen. Es gab ebenfalls keine Einigung.
Wir können also feststellen, dass in den Bereichen Wasserkraft und Übertragungsleitungen jeweilen Fortschritte in der Zusammenarbeit und in der Dialogfindung möglich sind. Bei der Kernenergie aber gibt es im Wesentlichen nie einen Konsens. Einen entscheidenden Schritt brachte dann aber doch der Bericht der Expertengruppe "Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle" (Ekra) unter Professor Wildi. Dort wurde im Februar 2000 ein Konzept der kontrollierten geologischen Tiefenlagerung vorgestellt. Eine Folge davon war dann, wie Frau Slongo gesagt hat, die Kantonale Fachgruppe Wellenberg, die dieses Konzept Ekra umsetzen kann.
Nun ist es so, dass der Bundesrat die beiden Volksinitiativen ablehnt. Die Initiative "Strom ohne Atom" halten wir für einen zu negativen Eingriff in die Volkswirtschaft. Das Importverbot für nuklear- oder fossilthermischen Strom betrachten wir als kaum durchsetzbar, wenn wir aussenhandelsrechtliche Realitäten zur Kenntnis nehmen. Die Initiative "Moratorium plus" erschwert die Offenhaltung der Option Kernenergie; es ist ein Beschluss des Bundesrates, dass er diese Option offen halten will. Beide Initiativen erschweren die Erreichung der CO2-Ziele. Massnahmen zur Neutralisierung oder zur Reduktion der CO2-Emissionen würden uns erhebliche Belastungen bringen, wenn wir es auf diesem Wege machen würden.
Wir haben deswegen dieses Kernenergiegesetz als einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, mit dem fakultativen Referendum für neue Kernanlagen, mit dem Verbot der Wiederaufarbeitung, mit einem Entsorgungskonzept gemäss der Arbeitsgruppe Ekra unter Professor Wildi, mit einer Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten und mit einem Beschwerderecht an verwaltungsunabhängige Gerichtsbehörden.
Die Initiativen und das Gesetz möchten wir nicht getrennt voneinander, sondern miteinander behandeln. Wollte man die Abstimmung über die Initiativen vorziehen, ohne dass man den wesentlichen Inhalt des Gesetzes - wie immer es dann herauskommt - kennt, hätte das beträchtliche politische Risiken, auch in der Diskussion um die Initiativen, wenn dann abgestimmt werden sollte. Wir sind auch der Meinung: Wenn die Initiativen zur Abstimmung kommen würden, ohne dass das Kernenergiegesetz oder sämtliche Elemente, die es inhaltlich zu einem Gegenvorschlag machen, bekannt wären, dann wären die Chancen für die Ausstiegsinitiative erhöht, und die Initiative "Moratorium plus" hätte durchaus gute Chancen. Aber das ist eine Einschätzung bezüglich eines Abstimmungsergebnisses, das wir jetzt natürlich noch nicht kennen.
Nun fragen wir uns - das haben sich auch einige Redner gefragt -: Ist dann dieses Gesetz, falls der Rat die Anträge Ihrer Kommission übernehmen würde, tatsächlich noch ein Gegenvorschlag? Vor allem das Verbot der Wiederaufarbeitung, aber auch die Nachschusspflicht beim Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind doch dermassen wichtige inhaltliche Elemente, dass man kaum mehr materiell von einem Gegenvorschlag sprechen kann, und das haben Sie verschiedentlich verneint.
Gewiss ist es so, dass es nirgends eine klare rechtliche Definition gibt, was ein Gegenentwurf ist, ob er z. B. schon dann als solcher bezeichnet werden kann, wenn er dieselbe Materie betrifft. Auf das läuft es letztlich hinaus. Es ist klar: Das KEG betrifft dieselbe Materie. Aber kann deswegen von einem Gegenentwurf gesprochen werden? Dann müssen wir uns halt doch einen Vorwurf gefallen lassen. Wir haben dieses Gesetz nur deswegen als Gegenentwurf bezeichnet, damit alle Vorlagen miteinander zur Abstimmung kommen können, die beiden Initiativen und der Gesetzentwurf, falls dagegen das Referendum ergriffen wird. Denn dann können die Behandlungsfrist und der Abstimmungstermin für die Initiativen entsprechend verlängert werden. Indem wir die Vorlage als Gegenentwurf bezeichnen, können wir die Fristen entsprechend verlängern. Es könnte zumindest gesagt werden, das entspreche Treu und Glauben nicht sehr.
Die Umsetzung der beiden Atom-Initiativen ist technisch machbar, aber es wäre dann eine wesentlich verstärkte [PAGE 1007] Energiepolitik nötig, die hier in den Räten auch finanziell immer wieder verunmöglicht wurde. Der Stimmbürger ist bis jetzt nicht bereit gewesen, die finanziellen Mittel, also eine Energieabgabe, zur Verfügung zu stellen. Daher wäre es sinnvoll, die bestehenden KKW weiter zu betreiben, solange sie sicher sind und keine Ersatzanlagen zur Verfügung stehen, mit welchen das CO2-Ziel erreicht werden könnte.
Wir haben Ihnen den Entwurf eines Kernenergiegesetzes unterbreitet. Wir finden, der Name "indirekter Gegenentwurf" sei bei unserem Entwurf materiell angebracht. Hier haben wir auch Entscheide im Sinne eines Beitrages zum energiepolitischen Dialog getroffen, in der Meinung, man könne sich so auf den Gesetzentwurf statt auf die Initiativen einigen.
Ich komme auf die wesentlichen Unterschiede, also vor allem Wiederaufarbeitung und Nachschusspflicht beim Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, bei der Detailberatung zurück und ersuche Sie, auf die Vorlage einzutreten.