Friedl Claudia · Nationalrat · 2015-09-14
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-14
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat möchte ich bewirken, dass der Stand des Vollzugs der Bestimmungen im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) dargelegt wird.
Warum ist das wichtig? Wir wissen und sehen es alle: Die typischen schönen Schweizer Landschaften sind enorm unter Druck, nicht nur durch die Ausweitung der Baugebiete - das haben wir jetzt mit der Revision des Raumplanungsgesetzes geregelt -, sondern ebenso durch die Bautätigkeit in den Gebieten ausserhalb der Bauzone. Das ARE hat 2011 in einem Monitoringbericht festgestellt, dass es 595 000 Gebäude ausserhalb der Bauzone gibt. Diese Zahl nimmt zudem weiter zu.
Es stellt sich die Frage, ob die heutigen Regelungen die richtigen Instrumente sind, um die Ziele des Raumplanungsgesetzes im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone zu erreichen. Die Ziele sind nämlich der Schutz der Landschaften und des Kulturlandes. Das ist übrigens ein Schutzauftrag, den die Bevölkerung in verschiedenen nationalen und kantonalen Abstimmungen immer wieder bestätigt hat.
Sie wissen auch, dass die Gesetzgebung im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzone in den letzten Jahren immer wieder gelockert worden ist, nicht zuletzt aufgrund von einzelnen Härtefällen und neuen flächenintensiven Bedürfnissen der Landwirtschaft. Daraus sind teilweise Türöffner geworden, die unzählige neue Bauten im Gebiet ausserhalb der Bauzone mit sich gebracht haben.
Es schleckt keine Geiss weg, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten im Vollzug kommt. Es gibt beispielsweise auch in meinem Kanton unrechtmässig durchgeführte Bauvorhaben, gegen die kantonale Verfügungen oder sogar Gerichtsurteile vorliegen. Doch die Gemeinde setzt diese dann nicht durch, warum auch immer. Das erzeugt Verdruss bei denjenigen, die sich an die Gesetze halten und damit akzeptieren, dass ausserhalb der Bauzone zum Schutz der Landschaft und des Kulturlands strengere Auflagen einzuhalten sind. Das ist rechtsstaatlich äusserst problematisch. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Rechtssicherheit wieder gestärkt wird.
Ich bin etwas überrascht, dass die beiden Personen, die das Postulat bekämpfen, ehemalige Gemeindepräsidenten, keine Hand für eine bessere und einheitlichere Umsetzung der Bestimmungen bieten wollen. Es ist offensichtlich, dass Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat das Thema auch in der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen; diese ist jetzt aber ein bisschen auf Eis gelegt. Deshalb ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um zu überprüfen, ob die bestehenden Normen greifen und vollzogen werden und welche Wirkung sie haben. Mit dieser Aufarbeitung des Ist-Zustands können die Stärken und Schwächen der jetzigen Bestimmungen erkannt werden. Daraus kann dann zusammen mit den Kantonen, die diese Bestimmungen ja auch umsetzen müssen, abgeleitet werden, wie die bestehenden Instrumente gestärkt werden können oder ob sie angepasst werden müssen. Die schweizerische Fachinstitution in Sachen Raumplanung, die Schweizerische Vereinigung für Landesplanung, begrüsst die Ausarbeitung [PAGE 1536] eines solchen Berichtes explizit, und auch der Bundesrat beantragt, dieses Postulat anzunehmen und diese Auslegeordnung zu machen.
Ich bitte Sie deshalb: Tun Sie das ebenfalls, und nehmen Sie dieses Postulat an!