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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Werbung und Sponsoring sind für den Internetauftritt der SRG grundsätzlich verboten. Dem Bakom stehen aufsichtsrechtliche Instrumente zur Verfügung, sollte die SRG gegen dieses Verbot verstossen. Darüber hinaus werden sich die Weko und das Bakom mit den potenziellen Folgen der geplanten Kooperation zwischen SRG, Swisscom und Ringier auf die übrigen Wettbewerbsteilnehmer auseinandersetzen. Sowohl im Wettbewerbs- wie auch im Rundfunkrecht sind Massnahmen vorgesehen, falls die Zusammenarbeit der erwähnten Unternehmen zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen oder sonstigen schwerwiegenden Gefährdungen der anderen Schweizer Medien führen sollte. Gemäss Information der an der Kooperation beteiligten Partner stehen die Dienstleistungen des neuen Unternehmens allen Werbeauftraggebern, Agenturen sowie weiteren Anbietern von Werbeinventar offen. Die Sicherstellung des Zugangs Dritter zu diesen Dienstleistungen ist unter anderem Gegenstand der Prüfung des Vorhabens durch das UVEK.