Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-12-13
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Die Kernenergie ist eines jener Dossiers, bei dem sich die unterschiedlichen Standpunkte auch nach vielen Jahren kaum annähern. Vor gut zehn Jahren haben Volk und Stände ein zehnjähriges Moratorium für den Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz angenommen, den Ausstieg aus der Kernkraftproduktion jedoch abgelehnt. Heute setzen wir uns mit den gleichen Forderungen, in tendenziell noch verschärfter Form, auseinander.
Die neue Moratoriums-Initiative beschlägt nicht nur den Bau neuer Kernkraftwerke, sondern verlangt zusätzlich für die bestehenden Werke nach 40 Betriebsjahren einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss für die Verlängerung der Betriebsbewilligung um jeweils höchstens zehn Jahre. Die Ausstiegs-Initiative verlangt die Stilllegung nach spätestens 30 Betriebsjahren, womit das letzte schweizerische Werk im Jahre 2014 vom Netz gehen müsste. Zusätzlich soll die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente verboten werden.
Der Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission lehnen beide Initiativen ab, nehmen aber im Kernenergiegesetz ein wichtiges Anliegen der Initianten auf: Wir führen das fakultative Referendum für die Erteilung einer Rahmenbewilligung ein. Wer eine Kernanlage bauen oder eine bestehende so erneuern will, dass ihre Kapazität massgeblich erhöht oder ihre Betriebsdauer markant verlängert wird, braucht eine Rahmenbewilligung, und diese wird nur unter strengen Voraussetzungen erteilt.
Der Entscheid des Parlamentes über die Erteilung einer solchen Rahmenbewilligung unterliegt dem fakultativen Referendum. In Zukunft und im Gegensatz zu heute ist es neu das Volk, das von Gesetzes wegen über eine allfällige Erweiterung der Kernenergieproduktion in der Schweiz befinden kann, und zwar nicht nur beim Bau eines neuen Werkes, sondern auch bei einer Zweckänderung bzw. Kapazitätserhöhung sowie einer grundlegenden Erneuerung eines Kernkraftwerkes zur massgeblichen Verlängerung seiner Betriebsdauer.
Die Hauptargumente für die weitere Offenhaltung der Option Kernenergie in unserem Land sind im Wesentlichen ebenfalls die gleichen wie vor zehn Jahren. Mit den Kernkraftwerken wird gegen 40 Prozent des schweizerischen Strombedarfs gedeckt. Wir können kurzfristig nicht ohne grosse wirtschaftliche Schäden auf diesen Anteil am Strom verzichten. Nuklear produzierten Strom durch fossil erzeugten Strom zu ersetzen, kann wegen der CO2-Problematik je länger je weniger infrage kommen. Das Potenzial der neuen erneuerbaren Energien ist leider noch auf längere Zeit hinaus nicht genügend. Der Import aus ausländischen fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken kann ja wohl keine glaubwürdige Alternative zu einem Verzicht auf die Kernenergie im eigenen Lande sein.
Interessant ist aber vielleicht auch ein Blick über unsere Grenzen hinaus: Im Oktober 2001, also vor wenigen Wochen, hat in Buenos Aires der Weltenergiekongress stattgefunden. Dort hat kein einziges Land die nukleare Stromerzeugung als inakzeptable Art der Energieproduktion bezeichnet, im Gegenteil: In den Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Kongresses werden die Länder aufgefordert, alle Energieoptionen offen zu halten, weil der beste Weg zur Verbesserung der Sicherheit in der Energieversorgung über die Energievielfalt führt. Zur Entschärfung der CO2-Problematik wird neben der Wasserkraft die Kernkraft als das derzeit wirksamste Mittel bezeichnet. Die Länder mit dem höchsten Anteil an Kern- und/oder Wasserkraft haben die niedrigsten CO2-Emissionen pro Kilowattstunde. Es wird ausdrücklich festgehalten, Kernkraftwerke und Wasserkraftwerke seien mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung für die Welt von morgen verträglich; sie sollen deshalb auch weiterhin eine wichtige Rolle in der Elektrizitätserzeugung spielen. Gemäss der Internationalen Energieagentur hat der Endenergieverbrauch zwischen 1988 und 1998 um 8,4 Prozent zugenommen, der Elektrizitätsverbrauch dagegen um 29 Prozent. Der Anteil der Elektrizität am Gesamtenergieverbrauch ist von 15 auf 18 Prozent gestiegen. Gemäss den jüngsten Perspektiven hält dieser Trend ungebrochen an.
Sich vorzustellen, dass dieser zusätzliche Bedarf schwergewichtig über fossil betriebene Werke produziert werden sollte, ist weder mit Bezug auf den irreversiblen Verbrauch der endlichen Ressource Erdöl noch klimapolitisch, mit Bezug auf die gewaltige Freisetzung von CO2, eine mögliche Alternative. Aus all diesen Gründen wollen sowohl der Bundesrat wie auch die Kommission nach wie vor in unserem Land an der Option Kernenergie festhalten. Das heisst nicht, dass man die Kernenergie als Wunschenergie empfindet. Man ist sich des Risikopotenzials, das diese Stromproduktion umfasst, durchaus bewusst. Man ist aber aufgrund aller Expertenaussagen ebenso der Ansicht, dass dieses bei strengen Sicherheitsvorschriften und rigoroser Kontrolle beherrschbar sei. Die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit für Mensch und Umwelt muss auch hier oberstes Gebot sein. Das neue Kernenergiegesetz wird dafür noch griffigere Grundlagen bieten.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage.