Rösti Albert · Nationalrat · 2015-09-14
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-14
Wortprotokoll
Anlässlich der Sitzung vom 20. und 21. April dieses Jahres hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) Kenntnis genommen vom bundesrätlichen Bericht zum Postulat Girod 11.3523, "Kosten und Potenzial der Reduktion von Treibhausgasen in der Schweiz". Anlässlich dieser Diskussion kam zum Ausdruck, dass die im Rahmen des Kyoto-Protokolls für die Schweiz verbindlich festgelegten CO2-Reduktionen ohne Überholung des Gesetzes schwierig zu erreichen sein dürften.
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre CO2-Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 um 8 Prozent zu reduzieren. Von 2008 bis 2012 betrug die Reduktion aber deutlich weniger, nur 3 Prozent. Obwohl damals noch Zertifikate im Ausland gekauft werden konnten, wurden die Ziele nicht erreicht.
Das vom Parlament revidierte CO2-Gesetz sieht nicht mehr die Möglichkeit vor, im Ausland Zertifikate zu erwerben. Unsere CO2-Emissionen sollen bis 2020 um 20 Prozent reduziert und zu 100 Prozent im Inland kompensiert werden. Dieses ohnehin schon ehrgeizige Ziel wird ohne die Möglichkeit, im Ausland Zertifikate zu erwerben, kaum erreicht werden können. Die Regelung, dass mindestens zu 50 Prozent Zertifikate wieder im Ausland gekauft werden dürfen, kann dazu beitragen, dass unsere Ziele eher erreicht werden können, dies umso mehr, als der Bundesrat sich zum Ziel gesetzt hat, in den nächsten Jahrzehnten die in unserer geltenden Gesetzgebung vorgesehene 20-Prozent-Reduktion auch noch deutlich zu überschreiten. Auch ist zu erwähnen, dass es sich bei der Klimapolitik um ein globales Anliegen handelt, das nicht nur aufs Inland ausgerichtet sein sollte.
Die Schweiz hat im weltweiten Vergleich einen sehr tiefen CO2-Ausstoss. Es ist deshalb naheliegend, dass die Grenzkosten für die Vermeidung einer Tonne CO2 im Ausland deutlich tiefer liegen als im Inland und damit die Reduktionsziele auch global gesehen rascher erreicht werden. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat bereits weiter gehende Reduktionsziele beschlossen hat, lehnt dieser die Motion ab, weist aber in seiner Stellungnahme bereits darauf hin, dass er im Falle einer Annahme durch den Nationalrat einen Antrag an den Zweitrat, den Ständerat, stellen würde, wonach die in diesem Fall beschlossene Änderung des CO2-Gesetzes zeitgleich mit der Behandlung der Vorlage über die Klimapolitik erfolgen soll. Mit der Annahme ermöglichen Sie somit die Diskussion dieses wichtigen Anliegens im Ständerat und dann in Zusammenhang mit der Klimapolitik insgesamt.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.