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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Die Kooperation von SRG, Ringier und Swisscom bezweckt die Vermarktung von Medienangeboten und Werbeplattformen in einer neuen gemeinsamen Vermarktungsfirma. Die Swisscom handelt im Bereich der Werbevermarktung im Rahmen ihrer Wirtschaftsfreiheit. Der vom Fragesteller angerufene Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung richtet sich an den Gesetzgeber. Dieser hat verschiedene Bestimmungen zum Schutz der anderen Medien erlassen. Ein Kooperationsverbot zwischen konzessionierten Programmveranstaltern und externen Dritten, namentlich Telekomanbietern, hat er allerdings nicht vorgesehen. Hingegen sieht das Wettbewerbsrecht Instrumente vor, um die Auswirkungen geschäftlicher Zusammenschlüsse auf andere Wettbewerbsteilnehmer zu prüfen. Der Zusammenschluss unterliegt deshalb der kartellrechtlichen Meldepflicht gemäss Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Kartellgesetzes. Die Wettbewerbskommission hat entschieden, eine vertiefte Prüfung des Dossiers durchzuführen.

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