Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-12-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte hier dem Bundesrat folgen. Die Kann-Formulierung ist deshalb gegeben, weil der Bundesrat nur in Bezug auf jene Güter legiferiert, die in diesen Listen aufgeführt sind. Dabei hält er sich an die international anerkannten Grundsätze.
Gestatten Sie in diesem Zusammenhang noch kurz einige Erläuterungen, wie sich die Abgrenzung betreffend nuklearer Güter nach Kernenergiegesetz sowie Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetz verhält. Alle drei Gesetze betreffen Güter, die für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen dienen können, und zwar in den Bereichen der Atom-, Biologie- und Chemiewaffen und der dazu dienenden Trägerraketen. Beim Kriegsmaterial geht es darüber hinaus um gewöhnliche Waffen, das heisst nicht Massenvernichtungswaffen. Gemeinsamer Zweck dieser drei Gesetze ist die Nichtverbreitung solcher Massenvernichtungswaffen. Das Atomgesetz sowie das Kernenergiegesetz enthalten die rechtlichen Grundlagen für die schweizerische Kontrolle der Einfuhr, Durchfuhr und vor allem der Ausfuhr von Nukleargütern und entsprechender Technologie. Sie erfassen nukleare Güter inklusive Technologie, die für die Nutzung der Kernenergie bestimmt sind oder dafür benötigt werden. Daneben finden sich in diesen Gesetzen Bestimmungen über den physischen Schutz von Kernmaterialien und Kernanlagen.
Ich empfehle Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen.