Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21
Wortprotokoll
Wieweit Provokationen als künstlerisches oder politisches Ausdrucksmittel legitim sind, ist vom Bundesrat nicht zu bewerten. Hingegen setzt das Strafgesetzbuch Grenzen für Provokationen, die den öffentlichen Frieden verletzen: So ist die öffentliche Aufforderung, einen Menschen zu töten, gemäss Artikel 259 eine Straftat, die von den Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen zu verfolgen ist. Diese werden prüfen, ob diese Veröffentlichung strafrechtlich relevant ist. Gemäss eigenen Angaben erhält der Verein Surprise keine staatlichen Gelder, vielmehr werde er ausschliesslich mit dem Verkauf des Strassenmagazins, mit Spenden von Privatpersonen und Unternehmen sowie mit Förderbeiträgen finanziert.