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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Meinung des Fragestellers nicht, dass es sich bei Personen aus Eritrea generell nicht um Flüchtlinge handelt. Wie der Bundesrat bereits mehrfach ausgeführt hat, werden in Eritrea regelmässig Deserteure und Wehrdienstverweigerer ohne Gerichtsverfahren von Militärkommandanten beurteilt und nach deren eigenem Ermessen bestraft. Diese Sanktionierungen erfolgen grundsätzlich aus politischen Gründen. Das hat zur Folge, dass Sanktionen wegen [PAGE 1675] Missachtung der Militärdienstpflicht die Flüchtlingseigenschaft begründen können. Eine Wegweisung in einen Drittstaat kann nur verfügt werden, wenn diese zumutbar ist, das heisst, wenn beispielsweise ein Beziehungsnetz im Drittstaat besteht. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Äthiopien heute bereits 820 000 Flüchtlinge und Asylsuchende zählt. Es gibt keinerlei Hinweise, dass Äthiopien bereit wäre, zusätzliche Personen aus der Schweiz bei sich aufzunehmen.