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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21

Wortprotokoll

Die Registrierung der Flüchtlinge sowie die Durchführung der Asylverfahren kann nur in den Empfangs- und Verfahrenszentren gewährleistet werden. Sobald die Gesuchsteller die Zentren verlassen, sind die Kantone für die Unterbringung zuständig. Es liegt in der Kompetenz der Kantone, Rahmenbedingungen für die Unterbringung festzulegen. Allerdings ist festzuhalten, dass weder die Mieter- noch die Vermieterschaft dazu gezwungen werden können, Flüchtlinge in Zweitwohnungen aufzunehmen, zumal dies eine Einschränkung der Vertrags- und Eigentumsfreiheit darstellen würde. Hierzu gibt es keine gesetzliche Grundlage.

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