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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Dublin sieht explizit das sogenannte Selbsteintretensrecht vor, wonach ein Mitgliedstaat beschliessen kann, ein bei ihm gestelltes Asylgesuch zu prüfen, auch wenn ein anderer Staat für dessen Prüfung zuständig wäre. Das Staatssekretariat [PAGE 1674] für Migration prüft im Einzelfall, ob Überstellungen zumutbar sind. Das SEM berücksichtigt dabei die persönlichen Umstände der gesuchstellenden Person sowie die Situation im Aufnahmestaat und macht gegebenenfalls auch Gebrauch vom Selbsteintretensrecht.

Zu Frage 2: Bis zum heutigen Zeitpunkt haben ausschliesslich Deutschland, Österreich und Slowenien an gewissen Binnengrenzen temporär Grenzkontrollen eingeführt. Dieses Vorgehen ist Schengen-konform, weil der Schengener Grenzkodex diese Massnahme im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorsieht. Für alle drei Staaten hat die Europäische Kommission das inzwischen grundsätzlich bestätigt.

Zu Frage 3: Der Bundesrat verfolgt die aktuelle Situation in den Nachbarstaaten sowie die aktuelle Migrationssituation aufmerksam. Allerdings sind aus Sicht des Bundesrates die Voraussetzungen für eine vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen in der Schweiz momentan nicht gegeben. Weder die öffentliche Ordnung noch die innere Sicherheit sind zurzeit ernsthaft bedroht; ich habe das heute bereits gesagt. Im Rahmen der Zollkontrollen führt das Grenzwachtkorps aus Sicherheitsgründen oder bei Vorliegen eines polizeilichen Verdachts bereits heute Personenkontrollen durch. Das Grenzwachtkorps hat zudem seine Präsenz in den Grenzregionen verstärkt und setzt auch vermehrt mobile Kontrolleinheiten ein.