Fehr Hans · Nationalrat · 2015-09-21
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion mit dem Titel "Verschärfung des Jugendstrafrechts" zu unterstützen. Ich kann Ihnen gleich zu Beginn eine frohe Botschaft übermitteln: Sie müssen einfach das machen, was die meisten von Ihnen schon gemacht haben, sie haben mit ihrer Mitunterzeichnung die Motion unterstützt. Ich darf Ihnen sagen: Es haben 110 Parlamentarierinnen und Parlamentarier in diesem Saal aus praktisch allen Parteien diese Motion unterstützt, vor allem grosse Teile der bürgerlichen Fraktionen, aber auch der Mitte. Beispielsweise hat die BDP-Fraktion die Motion geschlossen unterzeichnet. Es gibt auch andere, die unterzeichnet haben. Ich bitte Sie also: Bleiben Sie dabei.
Die Motion beinhaltet im Wesentlichen vier Forderungen:
1. Bei schweren Straftaten von Jugendlichen sollen unbedingte Strafen ausgesprochen werden.
2. Wenn ein straffälliger Jugendlicher in eine Vollzugseinrichtung eingewiesen wird - früher hat man Heim gesagt - und er einfach nicht kooperiert, gewaltige Schwierigkeiten macht und sich keinen Regeln fügt, soll der Vollzug auch in einem Gefängnis stattfinden können. Dort hat er nämlich genauso gute Möglichkeiten etwas Positives zu erleben, beispielsweise einen Beruf zu erlernen.
3. Der maximale Freiheitsentzug, der für Jugendliche heute in der Schweiz bei vier Jahren liegt, soll massgeblich erhöht werden können.
4. Bei besonders schweren Straftaten sollen Jugendliche ausnahmsweise nach dem Erwachsenenstrafrecht beurteilt werden können.
Wie komme ich mit den 110 Mitunterzeichnern zu diesem Befund? Ich habe mehrere Heimleiter, also Direktoren von Vollzugseinrichtungen angesprochen. Sie kommen immer wieder auf diese gleichen vier Punkte. Sie sagen beispielsweise: Es hat keinen Sinn, wenn ein straffälliger Jugendlicher ein halbes Jahr oder ein Jahr in einer Vollzugseinrichtung ist - es braucht eine längere Dauer. Sonst wartet er, wie dies früher in der RS üblich war, und macht jeden Tag einen Strich an die Wand - jetzt ist es dann vorbei! Erst ab einer Dauer von mehreren Jahren nimmt der Jugendliche es ernst und ist z. B. bereit, eine Berufslehre vollständig zu absolvieren. Das ist ja dann auch im Sinn des Jugendlichen.
Ich habe im Weiteren einen hervorragenden Kronzeugen, auch für die SP: Ihr Professor Kilias hat - es war etwa ein halbes Jahr nach Einreichung meiner Motion - in einem Artikel der "NZZ am Sonntag" praktisch die gleichen vier Punkte erwähnt. Seiner Meinung nach muss das Jugendstrafrecht unbedingt in dieser Art verschärft werden.
Wir stellen fest, wenn wir die Augen offenhalten, dass es schwere Straftaten von Jugendlichen gibt, und zwar solche, die mit einer unglaublichen kriminellen Energie verübt werden. Ich verweise beispielsweise auf diese Bilder der Überwachungskameras vom Bahnhof Kreuzlingen oder von anderen Orten, die Sie schon gesehen haben.
Das berühmte Beispiel Carlos ist kein Extremfall, sondern ein Beispiel unter vielen. Man hat hier den Eindruck, die [PAGE 1707] Strafe sei eher ein teures Luxusbehandlungsangebot. Und auch Herr Kilias sagt, es brauche Lösungen für Jugendliche, die sämtliche Systeme ausgereizt haben. Genau diesen vier Anforderungen wird das neue Jugendstrafrecht, das vor einigen Jahren in Kraft getreten ist, nicht gerecht. Es trennt zum Beispiel strikte zwischen unter und über 18-jährigen Jugendlichen und berücksichtigt die kriminelle Energie nicht.
Der Bundesrat sagt, er habe "grundsätzlich Verständnis" für die Forderungen der 111 Unterzeichner, und er sei über die kriminelle Energie junger Straftäter ebenfalls "beunruhigt". Der Bundesrat setzt aber weiterhin einseitig auf Therapie.
Ich bitte Sie zum Schluss, diese Motion zu unterstützen. Hören Sie höflich zu, was die Frau Bundespräsidentin jetzt dagegen ausführen wird, aber sagen Sie trotzdem Ja zur Motion!