Egloff Hans · Nationalrat · 2015-09-21
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21
Wortprotokoll
Zum Grundbuch: Zu dessen Führung bzw. zum elektronischen Grundstück-Informationssystem (E-Gris) habe ich insgesamt drei Vorstösse eingereicht. Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz; dieser Verband hat über 330 000 Mitglieder und stellt damit einen grossen Teil derjenigen Personen, die von diesen Einträgen betroffen sind und selbstverständlich auch davon profitieren.
Mit meinen drei Vorstössen will ich erstens, dass das E-Gris durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts bzw. als unabhängige privatrechtliche Organisation im Mehrheitseigentum der Kantone betrieben wird. Darum geht es aber jetzt nicht.
Ich will zweitens, dass die Zugriffs- und Abfragemöglichkeiten streng geregelt werden bzw. geregelt bleiben, sodass Personen und Berufsgruppen, die nur punktuellen Zugang zum Grundbuch brauchen, diese Anfragen wie bisher via Grundbuchämter tätigen müssen. Auch darum geht es aber in dem hier zur Diskussion stehenden Vorstoss nicht.
Abfragen im E-Gris werden automatisch protokolliert. Die Protokolle sind gemäss Grundbuchverordnung zwei Jahre lang aufzubewahren. Diese Bestimmung, und das will ich mit dem vorliegenden Vorstoss erreichen, ist durch ein Einsichtsrecht der Grundeigentümer zu ergänzen. Seit 2013 können Behörden sowie zugriffsberechtigte Firmen und Berufsleute in mehreren Kantonen Abfragen im besagten System tätigen. Der Zugriff erfolgt via ein Online-Portal. Mit einem Zugriffsvertrag ist bei Abfragen kein fallbezogener Interessennachweis mehr verlangt. Personen mit Zugriffsvertrag können beispielsweise die Pfandrechte einsehen, mit denen die Grundstücke belastet sind. Sie können beliebig viele Abfragen tätigen und diese Daten in eigene Systeme exportieren und dort bearbeiten und speichern. Sie werden diese Daten nach Plan vertraglich gebundenen Dritten weitergeben können. Einzelnen Nutzern ist zudem die schweizweite personenbezogene Suche nach Grundstücken gestattet.
In der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist ein Geschäft hängig, wonach die Grundbuchdaten mit der AHV-Nummer verknüpft werden sollen. Es ist mit wenig Aufwand verbunden, von irgendjemandem, auch von Ihnen, die AHV-Nummer herauszufinden, um danach nur einmal für den "Gwunder" nachzuschauen, wo Sie welche Immobilien mit welchen Pfandrechten belastet zu Eigentum haben.
Der Datenschutzbeauftragte hat diesbezüglich grösste Bedenken angemeldet. Einem Datenmissbrauch auf die Spur zu kommen, ist angesichts des weiten Feldes an Nutzergruppen und Nutzungen schwierig. Die E-Gris-Aufsicht ist auf Meldungen zu konkreten Verdachtsfällen angewiesen, um möglichen Missbräuchen nachzugehen. Das Einsichtsrecht in die Abrufprotokolle hat zudem eine präventive Wirkung. Das Wissen darum, dass jede Abfrage im System von den betroffenen Eigentümern selbst auch kontrolliert werden kann, verringert das Missbrauchsrisiko ganz erheblich.
Auch der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Vorstosses.