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Flach Beat · Nationalrat · 2015-09-21

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-09-21

Wortprotokoll

Die Grünliberalen treten ein und werden überall der Mehrheit folgen. Worum geht es? International gesehen ist der Umstand, dass man in der Schweiz eine Betreibung einleiten kann, ohne dass sachlich betrachtet und faktisch eine Schuld besteht oder diese auch tatsächlich fällig ist, eine ganz ausserordentliche Sache. Das heisst, man kann ohne Grund, auch böswillig, jemanden betreiben, und die Betreibung hat dann zur Folge, dass diese Person im Betreibungsregister eingetragen ist. Dieses Register kann während fünf Jahren Auskunft darüber geben. Selbstverständlich ist es so, dass dieses Betreibungsrecht, diese Spezialität, auch etwas Gutes hat. Es besteht nämlich damit ein hervorragender Gläubigerschutz. Gleichwohl haben in den letzten Jahren die böswilligen Betreibungen zugenommen, und deshalb hat auch das Parlament den Auftrag gefasst, hier Abhilfe zu schaffen, damit Betroffene ungerechtfertigte Betreibungen auf eine einfache Art und Weise wieder aus dem Register löschen können.

Die Subkommission hat sich mit dem Thema beschäftigt, und Ihre RK hat lange darüber beraten und versucht, einen Weg zu finden, der die Balance zwischen den Gläubigerrechten und den Rechten der betriebenen oder halt eben zu Unrecht betriebenen Personen herstellt. Wir sind der Meinung, dass wir diese Balance hier einigermassen gefunden haben, obwohl ich nicht abstreiten will, dass die Lösung, wie sie jetzt vorgesehen ist, relativ kompliziert ist. Aber insbesondere, wenn eine Lösung kritisiert wird, weil sie im Verfahren Fristen verkürzt, werde ich hellhörig und muss sagen, kürzere Fristen können nicht per se schlecht seien. Wir stehen immer dafür ein, dass Verfahren möglichst schnell und effizient abgewickelt werden.

Wir werden auch den Einzelantrag Hurter Thomas ablehnen, weil eine Rückweisung an die Kommission und an die Subkommission, auch wenn der Bundesrat noch gute Vorschläge eingebracht hat, jetzt nichts bringt. Der Ständerat kann sich dieser Fragen noch einmal vertieft annehmen. Ich bin überzeugt, dass wir am Schluss eine gute, eine praktikable Lösung haben werden, die vor allen Dingen dann auch Erfolg in Bezug auf den Hauptzweck bringt, nämlich die Möglichkeit, ungerechtfertigte Zahlungsbefehle wieder aus dem Register löschen zu lassen, auf eine Art und Weise, die den zu Unrecht der Säumigkeit Beschuldigten dann eben entgegenkommt. Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen und den Einzelantrag Hurter Thomas abzulehnen.