preparatory:AB 189319
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21
Wortprotokoll
Frau Bundespräsidentin, mit dem vorhin gebrauchten Ausdruck "sensationell" meinte ich nur Folgendes: Ich habe es in 24 Jahren nie erlebt, dass der Bundesrat im letzten Moment sagte, er habe eine Alternativmöglichkeit, ohne dass während der langen Dauer der Behandlung in der Kommission bzw. Subkommission von der Verwaltung ausformuliert wurde, wie denn dieser Alternativvorschlag aussähe. Nur das meinte ich - obwohl ich der Verwaltung ein Kränzchen winde: Die Stellungnahmen ihrer Vertreter in der Subkommission waren hervorragend!
Jetzt komme ich zum Minderheitsantrag auf Seite 2 der Fahne. Dort sehen Sie den Antrag der Minderheit Nidegger, die jetzt durch mich vertreten wird, weil Kollege Nidegger die Kommission vertritt. Diese Lösung in Artikel 8b ist zu kompliziert. Wenn Sie das lesen - ich habe es ja vorhin zitiert -, stellen Sie wie der Bundesrat fest, dass es eine komplizierte Lösung ist. Das ist einer der Gründe, weshalb man auf diesen Artikel verzichten bzw. die Minderheit unterstützen sollte.
Dann ist bei diesem Artikel vor allem zu erwähnen, dass auch gerechtfertigte Betreibungen gelöscht werden. Frau Kollegin Schneider Schüttel, ich sehe Ihr Problem schon, z. B. wenn Inkassofirmen einfach auf den geschuldeten Betrag noch einmal eine gewisse Summe draufschlagen: Dass das störend und lästig ist, ist völlig klar - wobei diese Problematik mit den jetzt auf dem Tisch liegenden Vorschlägen ja nicht eliminiert wird. Das Einsichtsrecht wird vielmehr eingeschränkt, sodass Dritte - die darauf angewiesen wären, die schwarzen Schafe herauszufiltern, die chronisch nicht bezahlen - mit dem Betreibungsregisterauszug künftig nicht mehr genügend Informationen bekommen werden. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Die jetzige [PAGE 1696] Vorlage führt dazu, dass zusätzlich ein Teil der berechtigten Betreibungen aus dem Register herausfallen.
Frau Bundespräsidentin, Sie haben vorhin gesagt, diese schikanösen - oder, wie die Juristen sagen, querulatorischen - Betreibungen seien ein grosses Problem. Bei der Befragung in der Subkommission haben die Vertreter der Betreibungsämter überraschenderweise aber bestätigt, dass diese Art von "z'Leid-wärcherischen" Betreibungen sehr selten seien. Davon abgesehen, Frau Kollegin Amherd, kriegen Sie einen Eintrag weg, wenn Sie eine 1-Million-Franken-Betreibung erhalten, wie es mir passierte: Spätestens als das Amt merkte, dass auch der damalige Bundesrat Merz von der gleichen Person mit 6 Millionen Franken betrieben wurde, war dieser Eintrag schnell löschbar. Wenn Sie von einer wirklich querulatorischen Betreibung betroffen sind, können Sie diese bereits heute kostengünstig löschen lassen.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen, erstens, weil das neue System den Betreibungsämtern leider in Zehntausenden von Fällen mehr Arbeit geben wird, und zweitens vor allem, weil mit der neuen Regelung leider auch viele gerechtfertigte Betreibungen viel schneller gelöscht werden.