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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2015-09-22

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-22

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen. Die Standortförderung sucht die Zusammenarbeit der standortrelevanten Akteure, dies mit der Zielsetzung, die Kosten zu senken, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und letztlich die Beschäftigung sicherzustellen. Die bundesrätliche Vorlage ist sorgfältig austariert, auch in Bezug auf den starken Schweizerfranken und auch in Bezug auf die Koordination der Grundversorgung über den NFA. Meinerseits noch ein paar Worte zu den drei noch bestehenden Differenzen:

Zum Bundesbeschluss 1 über das E-Government: Ich mache Ihnen wirklich beliebt, die 17,7 Millionen Franken zu sprechen, und zwar deshalb, weil ich persönlich überzeugt bin, dass der One-Stop-Shop zugunsten der KMU jetzt durchgesetzt werden muss. Jetzt sind wir im Projekt; das Projekt früher abzuschliessen bedeutet, dass der Nutzen früher bei den betroffenen Unternehmungen ist. Ich habe wenig Verständnis, wenn man dieses Projekt zu einem Dauerbrenner werden lässt und damit die Wirkung nicht erzielen kann.

Das zweite Stichwort im Kontext E-Government heisst Cyberkriminalität: Auch vor diesem Hintergrund ist zu [PAGE 1733] investieren. Es ist eine wichtige Angelegenheit. Wir müssen die Systeme sicherer machen. Denken Sie nur an das einheitliche Lohnmeldeverfahren; dieses darf keinem Risiko ausgesetzt werden. Auch dafür werden die Mittel verwendet.

Zum Bundesbeschluss 3 über Schweiz Tourismus: Der Bundesrat beantragt Ihnen 220,5 Millionen Franken. Damit beantragt er real gleich viele Mittel wie in der laufenden Periode. Der Bundesrat ist der Meinung, dass Schweiz Tourismus mit diesen Mitteln die Dualstrategie wie bisher weiterführen kann. Inland- und Auslandstrategie müssen grundsätzlich genügend Flexibilität erfahren können, damit man auf die veränderten Marktverhältnisse reagieren kann. Das ist im Rahmen des bundesrätlichen Entwurfes möglich.

Ja, der Schweizerfranken ist überbewertet - wir wissen das -, er ist nach wie vor überbewertet, er ist sogar stark überbewertet. Der Schweizerfranken hat aber dadurch im Ausland, wenn es um Marketing geht, auch eine höhere Kaufkraft und damit eine höhere Werbekraft. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen also, beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben.

Damit bin ich beim Bundesbeschluss 5: Der gegenwärtige Ansatz der neuen Regionalpolitik trägt zur nachhaltigen Ressourcennutzung bei, dies immer unter Berücksichtigung der Wertschöpfung und der Innovation in der Region. Wo besteht jetzt der grosse Unterschied zu Artikel 5a gemäss früherem Beschluss des Nationalrates? Er besteht darin, dass die Wertschöpfung und die Innovation in den Hintergrund treten müssten. Mit dem neuen Artikel 5a würden wir in die Jahre vor 2008 zurückgehen, und wir würden unter Umständen wieder Mehrzweckhallen finanzieren. Das kann nicht die Idee sein. Die Idee ist, zusammenzuführen, Kosteneffekte zu erzielen, Wettbewerbsfähigkeit zu befördern und auf diesem Weg die Arbeitsplätze in den Regionen und auch in den Randregionen zusätzlich zu sichern. Artikel 5a trägt also nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven bei, er trägt nicht zu einer zusätzlichen Wertschöpfung und damit zu einer zusätzlichen, gesicherten Beschäftigung in den Regionen bei.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf Artikel 5a zu verzichten.

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