preparatory:AB 189351
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-09-22
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Artikel 36 Ihrer Kommission zu folgen und damit die Differenzen auszuräumen.
In Absatz 1 haben Sie jetzt die ursprüngliche Formulierung des Bundesrates übernommen. Damit sind wir selbstverständlich einverstanden. Damit ist auch festgehalten, dass es der Bundesrat ist, der in solchen Fällen die Bewilligung geben muss. Damit ist eine politische Behörde eingebunden, wenn es um das Eindringen in Computersysteme geht, um Angriffe gegen Schweizer Infrastrukturen zu verhindern.
In Absatz 2 geht der Kompromiss dahin, dass nicht der Nachrichtendienst als Organisation die Kompetenz und die Möglichkeit hat, in Systeme einzudringen. Der Entwurf des Bundesrates ging dahin, dass die Chefin oder der Chef des VBS in heiklen Fällen die Bewilligung geben muss. Jetzt ist die Lösung so, dass immer, nicht nur in heiklen Fällen, die Chefin oder der Chef des VBS nach Anhörung des EJPD und des EDA die Bewilligung geben muss. Das würde dann auch heissen, wie es vom Kommissionssprecher ausgeführt wurde, dass die Chefin oder der Chef des VBS in einem solchen Fall - ich denke z. B. an eine Entführung - nicht für jedes einzelne System eine Bewilligung gibt, sondern eine fallbezogene Grundsatzbewilligung erteilt, damit das etwas einfacher ist. Wir haben damit auch hier Kohärenz mit dem übrigen Gesetz. Es ist immer eine politische Behörde, die eine entsprechende Beurteilung vornimmt und dann die entsprechende Bewilligung erteilt.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission und damit dem Ständerat zu folgen.