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Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-09-22

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-22

Wortprotokoll

Zu Beginn meiner Motion, die Herr Cassis erwähnt hat, stand eine Standesinitiative meines Kantons Basel-Stadt (09.307). Ich erwähne dies deshalb, weil ich mich damit an die bürgerlichen Vertreter meines Kantons wende, in der Hoffnung, dass sie meinen Minderheitsantrag dann doch unterstützen.

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat für die Mietkosten als Einzelperson 1100 Franken pro Monat zugut, für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte werden höchstens 1250 Franken pro Monat als Mietkosten akzeptiert. Muss die Wohnung rollstuhlgängig sein, können noch einmal bis zu 300 Franken dazugerechnet werden. Diese Ansätze gelten seit 2001. Seither ist der Index der Nettomietkosten um 21 Prozent gestiegen.

Je nach Wohnort und Situation auf dem Wohnungsmarkt reichen diese Ansätze nicht, um die effektiven Mietkosten zu decken. Bei Einzelpersonen ist die Deckungsquote für die Miete bei 72 Prozent, bei Mehrpersonenhaushalten ist die Quote noch deutlich tiefer. Bei Vierpersonenhaushalten z. B. sind es 40 Prozent, das heisst, bei 40 Prozent der Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger sind die Mietkosten gedeckt. Mietkosten können für Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger darum zu einer grossen Belastung werden. Wer in einer Wohnung lebt, die mehr als die von mir erwähnten Beträge kostet, muss die zusätzlichen Kosten von dem sowieso schon knappen Lebensbedarf absparen. Senioren- und Behindertenorganisationen fordern darum schon lange, dass bei den Ergänzungsleistungen die Höchstgrenze für die Mietkosten den gestiegenen Mietpreisen angepasst und erhöht wird.

Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2011 - ohne Gegenantrag, das möchte ich betonen - eine Motion der SGK-NR (11.4034) angenommen, welche dem Bundesrat den Auftrag gab, eine dringend notwendige Lösung für dieses Problem zu finden. Die Motion basierte auf einem Bericht, den die Verwaltung im Auftrag der Kommission erstellt hatte und der eindeutig Handlungsbedarf aufzeigte. Insbesondere zeigte der Bericht, dass Familien, welche Ergänzungsleistungen beziehen, grosse Probleme mit den heute geltenden Ansätzen haben. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen, auch der Ständerat hat sie dann angenommen. Die Vorlage, welche Ihre Kommission in der Sitzung vom 25. Juni hätte beraten sollen, entspricht also exakt dem, was die Motion verlangte.

Leider hat die Kommission mit einer knappen Mehrheit entschieden, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Begründung für den entsprechenden Antrag war, dass die Problematik der Mietzinsmaxima im Rahmen der angekündigten Gesamtrevision diskutiert werden soll.

Ich bitte Sie ganz dringend und von Herzen: Folgen Sie meiner Minderheit, und lehnen Sie den Rückweisungsantrag der Mehrheit ab. Ich kann Ihnen sagen, dass ich zu keinem anderen Thema, das ich bearbeite, so viele Reaktionen erhalten habe wie zu diesem Thema. Den Leuten, die es betrifft, geht es wirklich an die Substanz. Die zu tiefen Ansätze führen bei diesen Leuten, besonders bei den Familien, dazu, dass sie sich die Mieten effektiv vom Mund absparen müssen. Es darf doch nicht sein, dass dieser Zustand noch länger dauert. Bis eine Totalrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes verabschiedet werden kann, dauert es ein paar Jahre. Im Moment rechnen wir damit, dass die Revision frühestens im Jahr 2018 in Kraft treten würde. Das sind Jahre, in denen die Mieten weiter ansteigen und die Differenz zu den realen Mietkosten noch grösser werden wird.

Sie wissen, dass auch der Ständerat noch über die Rückweisung entscheiden muss. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Ständerat anders entscheidet, als Sie hier vielleicht entscheiden. Dann kommt das Geschäft wieder zurück zu uns. Das ist ein Hin und Her, das absolut unnötig ist.

Ich bitte Sie noch einmal: Geben Sie bitte Ihrer SGK den klaren Auftrag, die Vorlage zu beraten, allenfalls zu verändern, aber dann zu verabschieden. Alle Betroffenen werden es Ihnen danken.