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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2015-09-22

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-22

Wortprotokoll

Die Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung und zur Invalidenversicherung sind ja ein sozialpolitisch zweckmässiges Instrument zur Vermeidung von Armut von Rentnerinnen und Rentnern. Ergänzungsleistungen setzen individuelle Beiträge fest und sind mit einem Rechtsanspruch verbunden. So viel zu Beginn.

Vor gut einem Jahr hat der Bundesrat eine Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes in Aussicht gestellt. Nun beantragt er hier mit dieser Vorlage, das Element der anrechenbaren Mietzinse vorzuziehen; diese wurden 2001 das letzte Mal angepasst. Dagegen gab es grundsätzlich auch in der Kommission wenig Vorbehalte. Die Mietzinse haben sich in dieser Zeit um etwa 20 Prozent erhöht, und vor allem in städtischen Gebieten sind Wohnungen im Bereich des Ergänzungsleistungsmaximums recht schwierig zu erhalten und zu vermitteln. Der Handlungsbedarf für eine Korrektur hat denn letztlich auch dazu geführt, dass die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen Eintreten beschlossen hat.

Allerdings hat sich dann ein Rückweisungsantrag durchgesetzt, den wir Ihnen hier zur Annahme empfehlen. Vor allem [PAGE 1735] hat die Entwicklung der Ergänzungsleistungen in den vergangenen zehn Jahren zu diesem Entscheid geführt. Während im Jahr 2005 noch Ausgaben von rund 3 Milliarden Franken getätigt wurden, waren es 2013 - also nur acht Jahre später, in dieser kurzen Zeit - 50 Prozent mehr, also rund 4,5 Milliarden Franken. Die Mehrheit der Kommission stellt auch aus dieser Sicht Handlungsbedarf fest. Es geht also nicht nur um den Ausbau mit der Mietzinsanpassung, es geht vielmehr auch darum, den Bundesrat zu beauftragen, gleichzeitig Fehlanreize und Schwellenprobleme einer Gesamtkorrektur zu unterziehen und die dabei aufgeworfenen Fragen einer Überprüfung zu unterziehen. Es ist vielleicht weniger bekannt, dass Ergänzungsleistungen erstens einmal steuerfrei sind und dass Ergänzungsleistungsbezüger zweitens für Leistungen der Krankenversicherung keine Selbstbehalte bezahlen. Es gibt weitere solche Privilegien, wie man das nennen könnte. Weiter spielen in diesem Zusammenhang auch das Problem mit den Prämienverbilligungen und Abgrenzungsprobleme eine Rolle.

Aufgrund dieser Ausgangslage beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen die Rückweisung an den Bundesrat, um auch die vorhin genannten Elemente einer Korrektur zu unterziehen und sie in eine Gesamtrevision der Ergänzungsleistungsgesetzgebung zu integrieren.

Ich bitte Sie hier also im Auftrag der Mehrheit der Kommission, dem Rückweisungsantrag Folge zu geben.